Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Befreiung/Ausnahme zur Errichtung einer Tankstelle mit Shop und zwei Ein-/Ausfahrten zur Vechtaer Straße wird unter der Maßgabe erteilt, dass ein Ausgleich/Ersatz für die aufgegebene Waldfläche nachgewiesen wird.


Anhand verschiedener Lagepläne stellte die Verwaltung das Vorhaben vor und erläuterte, dass auf dem freien Gewerbegrundstück Vechtaer Straße 64 am Kreisverkehr zur Landesstraße 846 (Bergweg) die Deutsche Tamoil GmbH, Elmshorn, den Bau einer Tankstelle mit Waschanlage plant. Das Gewerbegrundstück ist im gültigen Bebauungsplan Nr. 76 – 5. Änderung „für den Bereich Vechtaer Straße, Bergweg und Wicheler Flur“ als Sondergebiet ausgewiesen. Innerhalb des Sondergebietes SO1 sind ausnahmsweise Tankstellen zulässig. Die Ausnahme ist zustimmungspflichtig.

 

Da im Tankstellenshop die zentrenrelevanten Sortimente mehr als 10 % der gesamten Verkaufsfläche (96 m2) betragen, ist hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Weiterhin ist geplant, je eine Zu- und Ausfahrt bzw. eine Ausfahrt zur Vechtaer Straße herzustellen. Die geplante Zu- und Ausfahrt durchschneidet dabei einen Bereich, der als Fläche für Wald festgesetzt ist. Für die als Wald festgesetzte Fläche ist ein Ausgleich zu schaffen und vom Antragsteller bzw. Eigentümer nachzuweisen. Zusätzlich wird eine weitere Ausfahrt etwas näher am Kreisverkehr an der Vechtaer Straße hergestellt. Diese Ausfahrt liegt in einem Bereich von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.

 

Beide Zu- bzw. Ausfahrten liegen in einem Bereich, in dem gemäß Bebauungsplan Nr. 76 – 5. Änderung keine Aus- und Zufahrten zulässig sind. Hierfür ist eine Befreiung zu erteilen.

 

Das geplante Freilager an der Westseite ist in der Maßnahmenfläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern usw. nicht zulässig.

 

In der Aussprache teilte ein Ausschussmitglied mit, dass seiner Auffassung nach dieser Standort für eine Tankstelle ungeeignet sei.