Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu dem beantragten Bau eines Güllerundbehälters wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Eigentümer eines Schweinemastbetriebes aus Nordlohne, Krimpenforter Straße 7 A, den Neubau eines Güllerundbehälters mit Foliendach auf seiner Betriebsstelle beantragt. Der Behälter hat einen Durchmesser von ca. 18 m bei einer sichtbaren Gesamthöhe von 7 m. Der Güllebehälter wird ca. 2 m in das Erdreich eingegraben und hat ein Volumen von 1.490 m3.

 

Der Anlagenstandort liegt in Nordlohne im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zu beurteilen.

 

Durch die Errichtung eines geschlossenen Güllerundbehälters werden sich die Geruchsimmissionen an dem Standort nicht verschlechtern. Von daher gibt es keine Bedenken gegen die Errichtung des Güllerundbehälters.