Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Vorhaben wird zurückgestellt. Zunächst ist zu prüfen, ob die seiner Zeit gemachten Auflagen vom Bauherrn erfüllt worden sind.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Am Sillbruch 15 die Nutzungsänderung der Freilaufhalle Nr. 4 zum Pferdestall mit 28 Boxen, der Neubau des Pferdestalles Nr. 16 mit 14 Boxen und die Nutzungsänderung des Pferdestalles Nr. 13 zum Strohlager beantragt wird. Auf Nachfrage beim Landkreis Vechta wurde mitgeteilt, dass bisher alle früheren Baugenehmigungen umgesetzt und abgenommen wurden.

 

Bei der Hofstelle handelt es sich um eine Pferdezucht, die als Nebenerwerbsbetrieb grundsätzlich zur Landwirtschaft gehört und damit gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig ist. Die vorgenannte dienende Funktion wurde mit Schreiben vom 09.07.2013 von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für bisher beantragte Bauvorhaben bestätigt. Die geplanten betrieblichen Erweiterungen werden von dem Bestätigungsschreiben der Landwirtschaftskammer abgedeckt. Danach ist die Voraussetzung zur Einstufung als Landwirt gem. § 201 BauGB gegeben.

 

Bei der Immissionsbeurteilung durch den Landkreis Vechta wurde fernmündlich mitgeteilt, dass unzumutbare Geruchsbelästigungen nicht zu erwarten sind. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden auf der landwirtschaftlichen Hofstelle 58 Traberpferde gehalten.

 

Das Vorhaben wurde anhand von Lageplänen vorgestellt und erläutert.

 

Zu Beginn der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied der Antrag gestellt, diese Angelegenheit zurück zu stellen bis geprüft sei, ob die seiner Zeit gemachten Auflagen vom Bauherrn zwischenzeitlich erfüllt worden sind. Dieser Auffassung schlossen sich verschiedene andere Ausschussmitglieder in ihren Wortbeiträgen an und fassten den nachfolgenden