Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung für ein weiteres Jahr wird erteilt.


Anhand verschiedener Lagepläne stellte die Verwaltung das Vorhaben vor und erläuterte, dass der Eigentümer der Raststätte Jägerheim, Dinklager Straße 93, die Verlängerung der Baugenehmigung um ein weiteres Jahr für die Erweiterung seiner Raststätte beantragt. Die Baugenehmigung wurde am 11.01.2011 erteilt. Diese verliert ihre Gültigkeit, wenn innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung der Baumaßnahme nicht begonnen worden ist (§ 77 NBauO).

 

Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 04.09.2013 die Verlängerung der erteilten Baugenehmigung beantragt. Eine Begründung zur Verlängerung der Baugenehmigung wurde nicht abgegeben.