Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Nein: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der aufgezeichneten Regelung wird zugestimmt.


Betriebsteile eines an der Straße Am Grevingsberg ansässigen Geflügelschlachthofes befinden sich beidseits der Straße Am Grevingsberg.

 

Um Gefährdungen der Straßenbenutzer durch betrieblich bedingte Fahrzeugbewegungen zwischen den einzelnen Betriebsteilen zu vermeiden, erscheint es sinnvoll, den öffentlichen Verkehr auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren, indem der Durchgangsverkehr ausgeschlossen und die Straße nur noch zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke genutzt wird.

 

Darüber hinaus reicht die vorhandene Fahrbahnbreite der Straße Am Grevingsberg nicht aus, um das von dem Betrieb miterzeugte Verkehrsaufkommen ohne Schäden am Straßenkörper aufnehmen zu können.

 

Die Firma möchte daher, dass die Straße Am Grevingsberg für den öffentlichen Verkehr gesperrt wird, indem an beiden Seiten eine Schrankenanlage errichtet und die Straße entsprechend verbreitert wird. Anhand eines Planes wurde die Lage der Schrankenanlage vorgestellt. Damit die Anlieger und die Landwirte die durch die Straße Am Grevingsberg erschlossenen landwirtschaftlichen Flächen erreichen können, werden entsprechende Vorkehrungen getroffen, die es ihnen ermöglichen, die Schrankenanlage zu durchfahren. Darüber hinaus ist ganzjährig an jedem Tag ein Sicherheitsdienst vor Ort, der auch bei Bedarf die Schrankenanlage öffnen kann.

 

Für die Ver- und Entsorgungsfahrzeuge etc., die den südlichen Abschnitt der Straße Am Grevingsberg (im Bereich der Wohnbebauung) befahren, wird in Höhe der Einmündung des Genossenschaftsweges durch das Unternehmen ein Wendeplatz hergestellt.

 

Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dieser Maßnahme obliegen der Firma. Über das Nutzungsrecht sollte ein Vertrag mit zehnjähriger Laufzeit geschlossen werden.

 

In der Aussprache sprachen sich verschiedene Ausschussmitglieder deutlich gegen eine entsprechende Sondernutzungsvereinbarung aus. Ein Ausschussmitglied äußerte erhebliche Bedenken gegen die private Nutzung einer öffentlichen Straße.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer stellte klar, dass eine Entwidmung dieses Straßenteiles die bessere Lösung sei. Dies sei jedoch nur möglich, wenn die Straße von der Öffentlichkeit nicht mehr genutzt werde.