Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

a)      Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zugestimmt.

 

b)  Der Rat der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 97 – 2. Änderung „Bakumer Straße (L 848) / nördlich Vulhopsweg“ als Satzung sowie die Begründung hierzu.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 – 2. Änderung „Bakumer Straße (L 848) / nördlich Vulhopsweg“ sowie die Begründung vom 24.08.2013 bis zum 20.09.2013 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen haben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Landkreis Vechta vom 17.09.2013

 

Die Hinweise des Landkreises Vechta werden zur Kenntnis genommen. Die genannte Passage auf Seite 2 der Begründung wird entsprechend des Hinweises redaktionell angepasst. Eine vollständige farbige Anlegung der Baugebietsflächen in der Planzeichnung wird nicht für erforderlich gehalten. Ein Hinweis bezüglich des Baugesetzbuches als rechtliche Grundlage des Bebauungsplans wird in die Planzeichnung redaktionell aufgenommen.

 

OOWV vom 09.09.2013

 

Die Hinweise des OOWV betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich rechtzeitig beachtet. Die vorhandenen Leitungen des OOWV sind von der Planänderung nicht direkt betroffen.

 

EWE NETZ vom 18.09.2013

 

Die Hinweise der EWE NETZ GmbH werden zur Kenntnis genommen.

 

Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH vom 11.09.2013

 

Die Hinweise der Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH werden zur Kenntnis genommen. Sie betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich rechtzeitig beachtet. Die vorhandenen Anlagen von Kabel Deutschland sind von der Planänderung nicht direkt betroffen.

 

DB Services Immobilien GmbH vom 26.08.2013

 

Die Hinweise der DB Services + Immobilien GmbH werden zur Kenntnis genommen. Sie haben auf die vorliegende Planung jedoch keine Auswirkungen.

 

Exxon Mobil vom 27.08.2013

 

Die Hinweise zur Bergbauberechtigung der Exxon Mobil werden zur Kenntnis genommen. Eine direkte Auswirkung auf das vorliegende Plangebiet durch die öffentlich-rechtlich verliehene Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl, Erdgas und anderen bituminösen Stoffen liegt nicht vor, da für eine konkrete Exploration eine Genehmigung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie erforderlich wäre. Voraussetzung für eine solche Genehmigung wäre, dass alle übrigen gesetzlichen Rahmenrichtlinien eingehalten werden. Allein durch die Pflicht die zulässigen Richtwerte der TA-Lärm einzuhalten, wäre eine Suche nach Erdöl, Erdgas und anderen Kohlenwasserstoffverbindungen im Bereich des Plangebietes wahrscheinlich nicht möglich.

 

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 09.09.2013 und Gastransport Nord GmbH vom 26.08.2013

 

Der Hinweis des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie bezüglich einer Erdölgasleitung der Gastransport Nord GmbH scheint fehlerhaft zu sein, da sich nach Stellungnahme der Gastransport Nord GmbH keine Erdgas-Hochdruckleitung im Plangebiet befindet.