Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der Schützenverein Lohne e.V. erhält für die Renovierung des Kleinkaliberstandes zu den Baukosten in Höhe von 98.000,00 € einen Zuschuss in Höhe von 50 % = 49.000,00 € als Festbetrag. Die Haushaltsmittel sind im Haushalt des Jahres 2014 bereit zu stellen.


Sachverhalt:

 

Der Schützenverein Lohne e.V. hat im Jahre 2011 den Luftgewehrstand im Vereinsheim saniert und beabsichtigt im Jahre 2014 den Kleinkaliberstand grundlegend zu erneuern. Die Substanz dieser über 40 Jahre alten Anlage ist verbraucht. Weiter entspricht diese Anlage nicht dem heutigen technischen Stand. Nicht modernisiert wird zum jetzigen Zeitpunkt der 100 m Schießstand, da die weitere Mitnutzung durch die Kreisjägerschaft unklar ist. Folgende Maßnahmen sind beabsichtigt:

 

  • Installation einer fahrbaren Traverse, auf der die Messrahmen der neu zu installierenden Schießanlage installiert werden;
  • Lieferung und Installation einer Lauf- und Fahrbahn für die mobile Traverse;
  • Errichtung von Geschossfängen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schießstand;
  • Entsorgung des bisherigen, mit Blei durchsetzten Kugelfangs mit vorbereitenden Erd- und Rodungsarbeiten;
  • Lieferung und Installation einer Meyton-Schießanlage für acht Kleinkaliberstände.

 

Die Baukosen betragen lt. vorgelegter und durch das Hochbauamt geprüfter Angebote rd. 98.000,00 €. Der Verein beantragt einen Zuschuss nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Lohne.

 

Eine Bezuschussung nicht namentlich genannter Vereine erfolgt nach den Sportförderrichtlinien durch Einzelbeschluss. In der Vergangenheit wurden bei Förderanträgen des Schützenvereins diese Richtlinien angewandt. Eine solche Verfahrensweise ist auch beim vorliegenden Antrag sachgerecht, zumal es sich um die Sporteinrichtung „Schießsportanlage“ handelt.

 

Der Zuschuss der Stadt Lohne würde hiernach 50 % von 98.000,00 € = 49.000,00 € als Festbetrag betragen. Die restlichen Mittel werden vom Verein bzw. durch Eigenleistungen und Sponsoren aufgebracht.

 

Die Haushaltsmittel sind im Haushalt des Jahres 2014 bereitzustellen.

 

Als weitere Maßnahme auf dem Schützenplatzareal ist die Erweiterung des Schützenplatzes vorgesehen. Hierfür wurde in den Gremien die Herausnahme einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet beschlossen. Das Genehmigungsverfahren beim Landkreis Vechta wurde beantragt.