Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Es wird daher vorgeschlagen, zunächst für drei Jahre jährlich ein Budget von 40.000 Euro für die Durchführung von Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Damit sollen insbesondere bedarfsgerechte Angebote für die Personen finanziert werden, für die vorrangige Angebote nicht ausreichen oder für die es keine anderen Angebote gibt. Die jeweiligen Maßnahmen werden im „Jugendausschuss“ vorgestellt und dort beschlossen.


Sachverhalt:

 

„Sprache ist der Schlüssel zur Integration“ – so wird immer wieder argumentiert, wenn es um gute deutsche Sprachkenntnisse als Grundlage für Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe geht. Da viele Menschen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, diese notwendigen Sprachkenntnisse nicht haben, gibt es unterschiedliche Bemühungen und Regelungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Trotzdem wird im Elementarbereich, in den Schulen und auch im Kreis der Erwachsenen immer wieder noch ein (ergänzender) Förderbedarf deutlich, weil bereitgestellte Mittel nicht ausreichen oder aber einzelne Personen von bestehenden Regelungen nicht erfasst werden.

Im Rahmen der Gestaltung des demographischen Wandlungsprozesses prüft der Landkreis Vechta zurzeit z.B. Fördermöglichkeiten für Kinder nichtdeutscher Herkunft ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Die Stadt Lohne fördert den Erwerb der deutschen Sprache zurzeit u.a. aus Mitteln der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Schüler/innen und aus gesondert bereitgestellter Mittel für Erwachsene (vgl. Vorlage 50/008/2013). Diese ungewissen und kurzzeitigen Fördermöglichkeiten sind im Grunde nicht sachdienlich.

Für eine kontinuierliche Integrationsarbeit erscheint es notwendig, längerfristig Sprachfördermaßnahmen zur Ergänzung bestehender Angebote oder aber auch als gesonderte Angebote durchzuführen. Gedacht ist dabei auch an projektartige Angebote wie z.B. „Praktisch deutsch lernen“ oder Projekte für Kinder und Eltern gemeinsam (z.B. ein „Rucksackprojekt“, mit dem gleichzeitig auch die Erziehungskompetenz gefördert wird).

Es wird daher vorgeschlagen, jährlich ein Budget für die Durchführung von Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Damit sollten dann insbesondere bedarfsgerechte Angebote für die Personen finanziert werden, für die vorrangige Angebote nicht ausreichen oder für die es keine anderen Angebote gibt.

Da qualitative Angebote in der Regel nur durch Fachkräfte (z.B. Lehrer, Sprachförderkräfte) geleitet werden können, wird zunächst ein jährliches Budget von 40.000 Euro vorgeschlagen. Dieser Betrag entspricht in etwa den Kosten für vier halbjährliche Sprachkurse. Der Aufwand soll nach Möglichkeit durch Zuwendungen Dritter gesenkt werden.

Eine Bewilligung sollte zumindest für drei Jahre erfolgen, damit Erfahrungen gesammelt werden können. Es kann jährlich berichtet werden.

 

Von verschiedenen Rednern wurde das Erlernen der deutschen Sprache als Voraussetzung für eine Integration hervorgehoben und von Bürgermeister T. Gerdesmeyer vor dem Hintergrund weiterer Zuwanderung als eine der wichtigsten künftigen kommunalen Aufgaben bezeichnet. Der Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales hat sich in der Sitzung vom 03.09.2013 für eine Bereitstellung der Geldmittel ausgesprochen.