Sitzung: 21.11.2013 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5
Vorlage: 61/058/2013
Beschlussempfehlung:
a) Der Rat der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sowie unter Einbeziehung der bisherigen Abwägungen zu.
b) Der Rat der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 138 für das Gebiet „Nördlich Lindenweg/Ehrendorf“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung sowie die Begründung hierzu.
Die Verwaltung erläuterte, dass der geänderte Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 138 für das Gebiet „Nördlich Lindenweg/Ehrendorf
sowie die Begründung vom 09.09.2013
bis zum 11.10.2013 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen haben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der
Planung informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Zu den
vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.
Stellungnahmen, in denen keine Bedenken zur vorliegenden Planung geäußert
wurden, sind nicht beigefügt.
Landkreis Vechta vom 02.10.2013
Umweltschützende Belange
Siehe Abwägungsempfehlung zum BVPU Ausschuss am 28.05.2013.
Der nachrichtliche Hinweis zu den artenschutzrechtlichen Bestimmungen
ist bereits in den Planunterlagen ergänzt worden.
Wasserwirtschaftliche Belange
Siehe Abwägungsempfehlung zum BVPU Ausschuss am 28.05.2013.
Löschwasserversorgung
Siehe Abwägungsempfehlung zum BVPU Ausschuss am 28.05.2013.
zum Planentwurf
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Höhenlinien sind wie Grenzen
und Flurstücksnummern Bestandteil der Plangrundlage, stellen eine wichtige
Information dar und werden daher nachrichtlich übernommen. Aus diesem Grund
wird weiterhin an dieser Plandarstellung festgehalten. Die angesprochene
Bemaßung außerhalb des Geltungsbereiches wird entfernt. Die in der
Planzeichnung festgesetzte Zweckbestimmung der öffentlichen Grünfläche als
Parkanlage entspricht der städtebaulichen Zielvorstellung, ist erforderlich und
wird weiterhin beibehalten. In der Planzeichenerklärung wird das Symbol
Grünflächen als öffentliche Grünflächen spezifiziert.
Oldenburgisch-Ostfriesischer
Wasserverband vom 09.09.2013 vom 07.02.2013 und vom 20.03.2013
Siehe Abwägungsempfehlung zum BVPU Ausschuss am 28.05.2013
Kabel Deutschland Vertrieb und
Service GmbH vom 09.10.2013
Siehe Abwägungsempfehlung zum BVPU Ausschuss am 28.05.2013
Deutsche Telekom Technik GmbH
vom 17.09.2013 und vom 29.06.2012
Siehe Abwägungsempfehlung zum BVPU Ausschuss am 28.05.2013
ExxonMobil Production
Deutschland GmbH vom 05.09.2013
Siehe Abwägungsempfehlung zum BVPU Ausschuss am 28.05.2013
Bürgerin und Bürger vom 11.10.2013
Zum Boden
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. In der Stellungnahme werden
hinsichtlich der Bodenuntersuchungen keine inhaltlich neuen Erkenntnisse
vorgetragen, so dass auf die Abwägungen in den Bauausschusssitzungen am
15.11.2012, am 28.05.2013 sowie in der Verwaltungsausschusssitzung am
27.11.2013 verwiesen wird.
Zum Uhu Lebensraum
In dem Konzept des Dipl. Biologen Dr. Marc Reichenbach „Grundzüge eines Kompensationskonzepts für
die geplanten Wohnbauflächen in Ehrendorf, Stadt Lohne (B-Plan Nr. 138)“
werden neben Vorschlägen zur Schaffung von Nahrungsflächen auch Vorschläge zur
Besucherlenkung aufgezeigt. „Störungen am
Brutplatz gehören zu den stärksten Gefährdungsfaktoren des Uhus. Eine
potenzielle Maßnahme bestünde daher in der Verminderung des Störungsdrucks in
Brutplatznähe durch räumliche Lenkung von Spaziergängern und
Erholungssuchenden. Im Grundsatz sollten dafür bestehende Waldwege in
Brutplatznähe aufgehoben und im Gegenzug dafür andere Wegeführungen angeboten
werden, die einen ausreichenden Abstand zum Brutplatz aufweisen“.
In Anbetracht der vorgeschlagenen Kompensationsmaßnahme für den Uhu
Lebensraum wird u.a. das im Nordosten des Plangebietes gelegene, in die freie
Feldmark führende schmale Flurstück der Stadt Lohne in einen strukturreichen
Waldrand mit Laubgehölzen und Sträuchern umgewandelt. Die hier anschließende
Zufahrt in den Waldbereich wird zukünftig gesperrt. Des Weiteren werden ein im
Osten des Plangebietes vorhandener Waldweg sowie ein nördlich des Plangebietes
vorhandener Waldweg zukünftig für den öffentlichen Durchgangsverkehr ebenfalls
gesperrt. In weiteren Gesprächen mit Grundstückseigentümern wird geklärt, ob
zukünftig noch weitere Wegeverbindungen
in den betroffenen Waldflächen aus der Nutzung herausgenommen werden können. In
den o.a. Ausführungen des Gutachters wird
von Grundzügen eines Kompensationskonzeptes und von potentiellen Maßnahmen gesprochen. Es wird nicht die verbindliche
Forderung aufgestellt, dass alle vorgeschlagenen sechs Wegeverbindungen
zwangsläufig geschlossen werden müssen. Mit dem Wegfall mindestens dreier
Wegeverbindungen wird eine substantielle Verminderung des Störungsdrucks in Brutplatznähe
des Uhus erreicht.
Als Alternative zum Wegfall dieser örtlichen Wege wird der
Pflegestreifen als Fußweg in der nördlichen und westlichen Maßnahmenfläche bis
an den Lindenweg heran zur Verfügung gestellt.
In der Aussprache machte ein Ausschussmitglied deutlich, dass nach
seiner Auffassung die Maßnahmen zum Schutz des Uhus nicht ausreichen.
Dem wurde von der Verwaltung widersprochen und ausgeführt, dass der
größte Teil der betroffenen Waldfläche nicht mehr befahren werden kann.
Ein Ausschussmitglied erhob erneut Zweifel an dem Bodengutachten,
insbesondere an den Ausführungen im Gutachten zu dem Begriff „gewachsener Sand“.
Ein anderes Ausschussmitglied wies auf die Notwendigkeit von Bauflächen
in Kroge/Ehrendorf hin und begrüßte die Planung.