Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 2

Beschlussempfehlung:

 

a)        Der Rat der Stadt Lohne beschließt die o.a. Maßgaben des Landkreises Vechta zur 69. Änderung des Flächennutzungsplanes ’80 der Stadt Lohne. Die Planunterlagen werden entsprechend dieser Maßgaben ergänzt.

 

b)        Der Rat der Stadt Lohne beschließt die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Landkreis Vechta die vom Rat der Stadt Lohne am 26.06.2013 beschlossene 69. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 der Stadt Lohne mit Verfügung vom 15.10.2013 Az. 63-02541-2012-60 unter folgenden Maßgaben genehmigt hat:

 

1.        Die von der Planung betroffene gemäß NWaldLG geschützte Waldfläche ist zu bewerten, die Ersatzfläche zu sichern sowie kartographisch darzustellen. Die Begründung und der Umweltbericht sind dementsprechend zu ergänzen.

 

2.        Die erforderlichen Kompensationsflächen sind zu sichern und kartographisch darzustellen. Die Begründung und der Umweltbericht sind dementsprechend zu ergänzen.

 

Die in den Maßgaben ausgeführten Ergänzungen der Planunterlagen hinsichtlich des erforderlichen Waldersatzes sowie der erforderlichen Kompensationsflächen sind in den Planunterlagen des parallel zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellten Bebauungsplans Nr. 26 E bereits enthalten. Die angesprochenen Ergänzungen werden im Weiteren auch als Anlage in die Planunterlagen der 69. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 der Stadt Lohne aufgenommen (s. Anlagen).

 

Gem. § 6 Abs. 6 BauGB kann die Gemeinde bestimmen, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Angesichts der zahlreichen Änderungen sollte aus Gründen der Übersichtlichkeit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage, dass mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes keine Änderung der Rechtswirkung erfolgt.