Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

a)      Der Rat der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (einschl. des Beschlusses vom 22.10.2013) zu.

 

b)      Der Rat der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 12/I - 3. Änderung für den Bereich zwischen Marktstraße, Keetstraße und Neuer Markt der Stadt Lohne als Satzung sowie die Begründung hierzu.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12/I - 3. Änderung für den Bereich zwischen Marktstraße, Keetstraße und Neuer Markt konnte von der Öffentlichkeit in der Zeit vom 19.08.2013 bis zum 13.09.2013 im Rathaus der Stadt Lohne eingesehen werden konnte. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde von der Planung Kenntnis gegeben und die Unterlagen zur Stellungnahme übersandt.

 

Nach Durchführung der Beteiligung wurden die zeichnerischen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie zu den überbaubaren Grundstücksflächen geändert. Das im Entwurf des Bebauungsplanes auf dem Flurstück 110/5 bisher vorgesehene Geh-, Fahr- und Leitungsrecht entfällt. Mit Schreiben vom 21.10.2013 wurde der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 08.11.2013 gegeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

 

Landkreis Vechta vom 05.11.2013

Denkmalschutz

Der Hinweis zum Umgebungsschutz des Baudenkmals Marktstraße 30 sowie zur dreigeschossigen Bauweise wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Bürger vom 31.10.2013

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Den mit Stellungnahme vom 06.09.2013 vorgetragenen Anregungen dieses Bürgers zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zu einem bisher vorgesehenen Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wurde bereits in allen wesentlichen Punkten gefolgt. Der Planentwurf wurde entsprechend überarbeitet und eine erneute Beteiligung durchgeführt.