Sitzung: 21.11.2013 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 61/060/2013
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat
der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während
der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange (einschl. des Beschlusses vom 22.10.2013)
zu.
b)
Der Rat
der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 12/I - 3. Änderung für
den Bereich zwischen Marktstraße, Keetstraße und Neuer Markt der Stadt Lohne als Satzung sowie die
Begründung hierzu.
Die Verwaltung erläuterte, dass der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12/I - 3. Änderung für den Bereich zwischen
Marktstraße, Keetstraße und Neuer Markt
konnte von der Öffentlichkeit in der Zeit vom 19.08.2013 bis zum 13.09.2013 im
Rathaus der Stadt Lohne eingesehen werden konnte. Den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange wurde von der Planung Kenntnis gegeben und die
Unterlagen zur Stellungnahme übersandt.
Nach Durchführung der Beteiligung wurden die zeichnerischen
Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie zu den
überbaubaren Grundstücksflächen geändert. Das im Entwurf des Bebauungsplanes
auf dem Flurstück 110/5 bisher vorgesehene Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
entfällt. Mit Schreiben vom 21.10.2013 wurde der betroffenen Öffentlichkeit
sowie den berührten Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 08.11.2013
gegeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen
sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen
werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.
Landkreis Vechta vom 05.11.2013
Denkmalschutz
Der Hinweis zum Umgebungsschutz des Baudenkmals Marktstraße 30 sowie zur dreigeschossigen Bauweise wird zur Kenntnis genommen.
Bürger vom 31.10.2013
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Den mit Stellungnahme vom 06.09.2013 vorgetragenen Anregungen dieses Bürgers zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zu den überbaubaren Grundstücksflächen sowie zu einem bisher vorgesehenen Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wurde bereits in allen wesentlichen Punkten gefolgt. Der Planentwurf wurde entsprechend überarbeitet und eine erneute Beteiligung durchgeführt.