Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Neubau zweier Einfamilienhäuser mit Garagen wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen am Bergweg 11 eine Bauvoranfrage eingereicht worden sei. Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben ist danach zulässig. Im Flächennutzungsplan wird das Grundstück als Wohngebietsfläche ausgewiesen.

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage, dass die Detailprüfung des Vorhabens (z. B. im Hinblick auf Immissionen) im Baugenehmigungsverfahren durch den Landkreis Vechta erfolge.