Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

1.    der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2014 für die öffentliche Einrichtung „Straßenreinigung“ wird zugestimmt;

2.    die Gebührensätze für das Jahr 2014 bleiben unverändert.

 


Sachverhalt:

 

Laut Beschluss aus dem Jahre 1993 ist der Kalkulationszeitraum für die o. a. Einrichtung auf ein Jahr begrenzt, d. h. es ist jährlich eine neue Berechnung zu erstellen. Die Kalkulation für das Jahr 2014 weist folgende Ergebnisse aus:

 

            Reinigungsklasse 1:                                       1,11 €

            Reinigungsklasse 3:                                       9,99 €

 

Das Betriebsergebnis für das Jahr 2012 ergab in den Reinigungsklassen 1 und 3 jeweils Überschüsse in Höhe von 5.945,31 € und 929,43 €, die in die Jahre 2014 und 2015 vorgetragen werden.

 

Seit dem Jahr 2007 betragen die Gebührensätze 1,10 € bzw. 9,85 € je m Straßenfront.

 

Die bei der Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2014 ermittelten Gebührensätze weichen nur geringfügig von den zurzeit festgesetzten kostendeckenden Gebührensätzen ab.

 

Die Gebührensätze können daher für das Jahr 2014 unverändert bleiben.

 

Für die Festsetzung der Gebührensätze ist der Ortsgesetzgeber zuständig. Grundlage für diese Entscheidung ist eine Gebührenkalkulation, über die zu beschließen ist.