Zu TOP 11.1 erkundigte sich ein Ausschussmitglied danach, was mit dem Ausdruck „aus grundsätzlichen Erwägungen“ gemeint sei.

 

Der Ausschussvorsitzende erläuterte dazu, dass zu bestimmten Fachgebieten keine Ratsmitglieder, gleich welcher Partei, in einer öffentlichen Sitzung referieren sollen, sondern dies ausschließlich unabhängigen Fachreferenten vorbehalten sei. 

 

Im Übrigen wurde das Protokoll mit 9 Jastimmen bei 5 Stimmenthaltungen genehmigt.