Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Errichtung eines Carports mit zwei Einstellplätzen wird erteilt.

 

 

Ausschussmitglied Blömer hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Errichtung eines Doppelcarports an eine vorhandene Garage bzw. vor die Grenzgarage des nördlichen Nachbarn auf dem Grundstück Am Grevingsberg 21 A beantragt wird und stellte das Vorhaben anhand einer Präsentation vor.

 

Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Die Bebauung ist zulässig. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als gemischte Baufläche ausgewiesen.