Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Bau eines Güllerundbehälters wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Bau eines Güllerundbehälters mit Foliendach auf der Betriebsstelle eines Schweinemastbetriebes aus Nordlohne, Krimpenforter Straße 7 A beantragt wird und stellte das Vorhaben anhand einer Präsentation vor.

 

Für die Betriebsstelle wurde bereits am 08.10.2013 über die Errichtung eines Güllerundbehälters mit Foliendach beraten und das Einvernehmen erteilt. Der neue Antrag beinhaltet eine Vergrößerung des Außendurchmessers von ca. 18 auf 19,6 m. Außerdem wird der Güllerundbehälter nicht 2 m tief, sondern nur 1 m tief in das Erdreich eingegraben und hat ein Volumen von ca. 1.456 m3.

 

Der Anlagenstandort liegt in Nordlohne im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. §  35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zu beurteilen.

 

Durch die Errichtung eines geschlossenen Güllerundbehälters werden sich die Geruchsimmissionen an dem Standort nicht verschlechtern. Daher gibt es keine Bedenken gegen die Errichtung des Güllerundbehälters.