Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Bau eines Güllerundbehälters wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Errichtung eines Güllerundbehälters mit Foliendachkonstruktion und einem Volumen von 1.685 m3 auf der landwirtschaftlichen Hofstelle Dinklager Landstraße 49 beantragt wird und stellte das Vorhaben anhand einer Präsentation vor. Der Behälter hat einen Durchmesser von ca. 21 m bei einer sichtbaren Gesamthöhe von 9 m. Der Güllebehälter wird ca. 2 m in das Erdreich eingegraben.

 

Der Anlagenstandort liegt in Bokern-Ost im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zu beurteilen.

 

Mit dem Bau eines geschlossenen Güllerundbehälters werden sich die Geruchsimmissionen an dem Standort nicht ändern. Von daher gibt es keine Bedenken gegen die Errichtung des Güllebehälters.