Die Verwaltung teilte mit, dass der Antrag, die Geschwindigkeit im Bereich des Baugebietes 121 Lerchental von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vechta abgelehnt wurde. Begründet wurde dies damit, dass die konkrete örtliche Situation (guter Ausbauzustand und Fahrbahnbeschaffenheit, mäßige Verkehrsbelastung, keine Unfallhäufigkeitsstelle bzw. –linie) eine weitergehende Begrenzung nicht rechtfertige.

 

Der Antrag, die Schilder 70 km weiter vorzuziehen wurde ebenfalls abgelehnt. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit darf nur angeordnet werden, wenn die Ortstafeln nicht rechtzeitig zu erkennen sind. Das ist hier jedoch nicht der Fall.