Beschluss: zurückgestellt

 

Die Verwaltung ist beauftragt worden, für die Straßenzüge Burgweg und Zerhusener Esch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu erarbeiten. Kurzfristig realisieren lässt sich eine Verkehrsberuhigung durch das Aufstellen von Blumenkübeln.

 

In einer anderen Sache hat die Verkehrssicherheitskommission des Landkreises Vechta zu dem Aufstellen von Blumenkübeln angemerkt, dass die Zulässigkeit dieser Maßnahme ihre Grenze auch darin findet, dass diese nicht gegen § 32 StVO verstoßen darf. Ein Verstoß würde dann vorliegen, wenn der Verkehr durch (verkehrsfremde) Gegenstände gefährdet oder erschwert werden würde. Dem Verkehrsteilnehmer darf insbesondere nicht die Möglichkeit genommen werden, die Straße gefahrlos mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu befahren.

 

Ein großflächiger Einsatz von Blumenkübeln oder anderweitiger Einengungen kommt daher nicht in Betracht.

 

Von der Verwaltung wird deshalb  vorgeschlagen, an den besonders kritischen Punkten (Querungsstelle – Verbindungsweg zum Waldbad und Einmündungsbereich Zerhusener Esch/Burgweg) Blumenkübel aufzustellen um die Fahrbahn in diesen Bereichen zu verengen.

 

Anhand einer Fotomontage wurden die Standorte der Blumenkübel vorgestellt.

 

In der Aussprache plädierten mehrere Ausschussmitglieder dafür, diese Art der Verkehrsberuhigung dort nicht umzusetzen. Hier sollte, auch im Hinblick auf den geplanten Familienspielplatz auf der Rehwiese, mit Beteiligung eines Fachbüros eine andere Lösung gefunden werden. Nach kurzer Aussprache stellte der Ausschuss die Angelegenheit daher zurück.