Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 6

Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 149 für den Eckbereich Brink-/Gertrudenstraße.

 

b)    Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


 

Von der Verwaltung wurde auf das zuvor verteilte Schreiben einer Grundstückseigentümerin hingewiesen und erläutert, dass sich der Bereich westlich der Brinkstraße und südlich der Einmündung der Vogtstraße bis zur Gertrudenstraße als unbeplanter Innenbereich gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) darstellt. Bereits im Jahre 1977 hat der Rat der Stadt Lohne für diesen Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 A (Neufassung) „Im Diek“ beschlossen. Das Verfahren wurde jedoch nach der 3. öffentlichen Auslegung im Jahre 1983 abgebrochen.

 

Konkreter Anlass für die Planung ist ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Da es bisher keine verbindlichen Festsetzungen für diesen Bereich gibt, empfiehlt die Verwaltung, zur planungsrechtlichen Sicherung eines Kerngebietes (MK) im Lohner Stadtzentrum den Bebauungsplan Nr. 149 aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

 

Das Plankonzept wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation erläutert. Vorgesehen ist im vorderen Bereich zur Straße hin eine Festsetzung als Kerngebiet mit geschlossener, dreigeschossiger Bauweise und einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 2.0. Im hinteren Bereich ist Mischgebiet mit offener, zweigeschossiger Bauweise und einer GRZ von 0,6 und einer GFZ von 1,2 vorgesehen.

 

Mit dem Hinweis auf ein zur Zeit laufendes Streitverfahren erläuterte die Verwaltung, dass es in dieser zentralen Lage städtebaulich sinnvoll sei, die seiner Zeit angestrebte Planung nunmehr zu Ende zu führen.