Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 "Steuerung von Tierhaltungsanlagen im Stadtgebiet Lohnes".


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung erläuterte, dass mit der Baugesetzbuch (BauGB) – Novelle 2013 für die privilegierte Zulässigkeit von Tierhaltungsanlagen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB neue, die Größe der Anlage einschränkende Regelungen getroffen wurden. Für größere Tierhaltungsanlagen die einer Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetzt zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen wie z.B. für Mastschweine ab 1500 Plätzen, Junghennen ab 30.000 Plätzen oder 600 Rindern ist nun die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, „wobei bei kumulierenden Vorhaben für die Annahme eines engen Zusammenhangs diejenigen Tierhaltungsanlagen zu berücksichtigen sind, die auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen und mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind“. In der Praxis führt dies zu einer Verlagerung von Neubauvorhaben auf bisher unbebauten Außenbereichsflächen. Auf Grund der massiven Tierplatzkonzentration in Südoldenburg und damit auch im Stadtgebiet Lohnes würde es für wahrscheinlilch jede neu geplante Tierhaltungsanlage an einer Hofstelle kumulativ (in der Zusammenschau) zu einer Überschreitung der Tierplatzzahlen kommen, so dass die Durchführung einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich werden würde. Dies führt automatisch zum Ausschluss des Privilegierungstatbestandes gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. Das Ergebnis wird sein, wie in einer Bauvoranfrage bereits geschehen, dass es zu vermehrten Anträgen für die Errichtung von Tierhaltungsanlagen kommen wird, die mit den Tierplatzzahlen knapp unter der Bemessungsgrenze der standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung oder der Umweltverträglichkeitsprüfung liegen (z.B. 1490 Mastschweine) und auf einer hoffernen Fläche im bisher unbebauten Außenbereich geplant werden.

 

Um diese Entwicklung der Zersiedlung des Außenbereichs und massiver Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch einen ungehemmten Ausbau weiterer Tierhaltungsanlagen zu begegnen, scheint es aus städtebaulichen Gründen sinnvoll zu sein, einen Bebauungsplan zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen aufzustellen, der aus praktischen Erwägungen je nach Erfordernis in Teilbebauungspläne gegliedert werden kann.

 

Ziel der Planung ist es, u.a. den bisher unbebauten Außenbereich von baulichen Anlagen freizuhalten, um eine Zersiedlung zu vermeiden, die Erholungsfunktion der Landschaft zu sichern und vorbeugenden Immissionsschutz zu betreiben.

 

Im Rahmen der Bauleitplanung sollte eine enge Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer und/oder dem Landvolk erfolgen, um auch den berechtigten Interessen der Landwirtschaft in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.

 

Mit der vorgeschlagenen Aufstellung von Bebauungsplänen zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen wird auch  dem Antrag der SPD-Fraktion vom 19.01.2014 entsprochen.

 

In der Aussprache begrüßten verschiedene Ausschussmitglieder die Entscheidung, dieses sensible Thema planerisch zu bearbeiten. Deutlich gemacht wurde, dass es weiterhin möglich sein soll, Stallanlagen in Hofnähe zu errichten.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass die Planung im engen Dialog mit der Landwirtschaft und den zuständigen Stellen erfolgen soll.

 

Ein Ausschussmitglied regte an, möglichst einheitliche, kreisweite Regelungen zu treffen und bat um eine Aufstellung der Tierzahlen in Lohne.