Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Ersatzbau wird erteilt.

 


 

Die Verwaltung erläuterte anhand einer Präsentation, dass auf dem Grundstück Stockhoffs Damm 9 der Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Ersatzbau geplant sei.

 

Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB zu beurteilen. Ein Ersatzbau an gleicher Stelle ist zulässig, wenn das vorhandene Gebäude Missstände und Mängel aufweist, wobei eine geringfügige Abweichung von der Gebäudegröße vertretbar ist.

 

Das Gebäude liegt im Außenbereich der Ortslage Zerhusen und ist im Flächennutzungsplan ’80 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.