Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Bau von drei Einfamilienwohnhäusern und eines Doppelhauses an der Clemens-August-Straße 9 und 11 wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Clemens-August-Straße 9 die Errichtung von zwei hintereinander liegenden Einfamilienhäusern sowie die Errichtung eines Doppelhauses und eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Clemens-August-Straße 11 geplant sei. Über einen ca. 3,5 Meter breiten privaten Stichweg von der Clemens-August-Straße werden die fünf Wohneinheiten erschlossen.

 

Die geplanten Einfamilienwohnhäuser an der Clemens-August-Straße 9 liegen in einem unbeplanten Innenbereich. Die Bauvorhaben sind gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Die weitere Bebauung mit dem geplanten Doppelhaus und dem Einfamilienhaus liegt in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10 „An der Schürmannstraße“. Im Bebauungsplan ist die Fläche als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

Die Größe der baulichen Anlagen auf den Grundstücken ist in Zusammenarbeit mit dem Investor, dem Architekten und der Stadt Lohne gemeinsam entwickelt worden. Die Planung sieht dabei vor, die Vorgaben der Nachverdichtungspläne, die bereits von der Stadt Lohne abgeschlossen wurden, einzuhalten. Zusätzlich ist geplant, für den Bereich zwischen Schürmannstraße/An den Schanzen und beidseitig der Clemens-August-Straße die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 zu beschließen.