Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Durch die Übertragung der Abwasserbeseitigung zum 01.01.2005 ist dieser Aufgabenbereich komplett auf den Zweckverband OOWV übergegangen. Regelungen über den Anschluss- und Benutzungszwang und die Erhebung von Abgaben (Benutzungsentgelte) obliegen ab diesem Zeitpunkt ausschließlich dem OOWV.

 

In den vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt Lohne und dem OOWV wurde vereinbart, dass die Abwasserentgelte bis zum 31.12.2009 unverändert bleiben. Tatsächlich sind diese Entgelte bis einschließlich 2013 nicht neu festgesetzt worden. Die Betriebsergebnisse für die einzelnen Jahre wurden vom OOWV mitgeteilt, die politischen Gremien wurden verwaltungsseitig hierüber informiert. Bis zum 31.12.2012 besteht noch ein Überschuss in Höhe von 418.608,00 € der sich durch ein negatives Ergebnis für 2013 nach Angaben des OOWV voraussichtlich auf ca. 300.000,00 € verringern wird.

 

Für das Jahr 2014 hat der OOWV eine Neukalkulation der Abwasserentgelt vorgenommen und wird diese in der Sitzung erläutern.

 

Hierzu begrüßte der Vorsitzende die beiden Geschäftsführer des OOWV Herrn Peter Kaufmann und Herrn Karsten Specht. Anhand einer PowerPoint-Präsentation wurde von den Geschäftsführern die Entgeltkalkulation für das Jahr 2014 vorgestellt. Hierbei wurde insbesondere auf gestiegene Kosten bei der Energie, der Entsorgung des Klärschlammes (Verbrennung – landwirtschaftliche Verwertung nicht mehr möglich -) und den Betriebskosten (Unterhaltung und Instandsetzung  beim Kanalnetz und den Kläranlagen) hingewiesen. Weiter wurde ausgeführt, dass durch die hohe gewerbliche und wohnbauliche Tätigkeit erhebliche Neubauinvestitionen (Kanalnetz) zu tätigen sind und die vertragliche Verpflichtung ab 2005 die Gebühren 5 Jahre lang nicht zu erhöhen, mehr als eingehalten wurde. Im Ergebnis führt die Kalkulation zu  einer Preisanpassung ab dem 01.03.2014 beim Schmutzwasserentgelt von 1,40 €/cbm auf 1,60 €/cbm und von 0,25 €/qm auf 0,35 €/qm bei der Niederschlagswassergebühr. Eine Grundgebühr wird nicht erhoben. Die Entgelte bei der Abfuhr der Kleinkläranlagen bleiben unverändert.

 

Von einem Sprecher der Ratsgruppe Lohner wurde nach der Unterteilung der Abwassermengen für die Kläranlagen Nordlohne und Rießel und dem Abwasservolumen der Fa. Wiesenhof gefragt, die von den Vertretern des OOWV in der Sitzung nicht beantwortet werden konnten. Ein weiterer Redner dieser Gruppe kritisierte generell die Preiserhöhung und verwies auf günstigere Abwasserpreise in Nachbarkommunen. Von Seiten des OOWV wurde ausgeführt, dass die Kalkulation die in Lohne anfallenden Kosten widerspiegelt und diese offen dargestellt werden. Generell ist ein Preisvergleich kritisch zu sehen, da die Verhältnisse von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sind (z. B. Anzahl und Zustand der Kläranlagen und Pumpwerke, Länge und Zustand des Kanalnetzes, Bautätigkeit = Hohe Abschreibungen).

 

Andere Diskussionsteilnehmer hoben den langen Zeitraum konstanter Abwassergebühren hervor und bezeichneten den Anstieg als moderat. Die Präsentation wird allen Ausschussmitgliedern per E-Mail übermittelt.