Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 12, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

I. Grundstücksverkauf

 

1.    Die Stadt Lohne verkauft aus dem Flurstück 137/5 der Flur 24 zur Größe von 4.285 m² eine Teilfläche entsprechend den Bauantragsunterlagen bis zur Achse 7 zur Größe von ca. 2.200 m²

 

2.    Der Kaufpreis beträgt entsprechend dem aktuellen Bodenrichtwert 375,00 €/m²

 

3.    Die Abbruchkosten in Höhe von ca. 100.000,00 € trägt die Stadt Lohne

 

4.    Die Anpassungsarbeiten im Straßenbereich Alter Markt/Schulstraße werden von der Stadt Lohne übernommen. Weitere Kostenübernahmen der Stadt Lohne sind ausgeschlossen

 

5.    Der Investor verpflichtet sich, mit dem Bauvorhaben zu beginnen, auch wenn die mit dem Gastronomiebereich begründeten Widersprüche gegen die Baugenehmigung nicht zurückgenommen werden

 

6.    Für die im Eigentum der Stadt Lohne verbleibende Teilfläche wird dem Investor eine Kaufoption bis zum 31.12.2016 eingeräumt. Die Kaufoption ist davon abhängig, dass die Stadt Lohne den vorgesehenen Planungen und Nutzungen zustimmt, wobei als Kaufpreis der Verkehrswert maßgebend ist

 

7.    Die Vertragspartner räumen sich gegenseitige Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ein. Ein dinglicher Ausschluss von Nutzungsarten für die im Eigentum der Stadt Lohne verbleibende Teilfläche wird nicht eingeräumt. Die Stadt Lohne strebt eine Angebotsvielfalt in der Innenstadt an und wird bei der Vermarktung des Restgrundstücks nutzungsverträgliche Lösungen anstreben. Der Investor räumt der Stadt Lohne dinglich das Recht ein, ein künftiges Bauwerk auf seiner verbleibenden Fläche an das geplante Bauwerk anzubauen. Weitere für die Bauvorhaben notwendige Baulasten werden eingeräumt.

5 Jahre ab Inbetriebnahme der Marktgalerie, längstens bis zum 30.05.2020, wird auf dem Restgrundstück der Stadt Lohne kein Einzelhandel in folgenden Bereichen zugelassen:

- Vollsortiment Textilkaufhaus für Damen-, Herren- und Kindermoden mit Modeschmuck, Wäsche und Accessoires

- Lederwaren und Schuhe

 

8.    Vor Beurkundung ist eine verbindliche Finanzierungsbestätigung vorzulegen.

 

 

II. Förderung von Einstellplätzen

 

·         die IPC-Geschäftshaus Lohne GmbH baut entsprechend der vorliegenden Baugenehmigung auf der Teilfläche von rd. 2.200 m² eine Tiefgarage/Parkdeckanlage mit voraussichtlich 65 Einstellplätzen. Hierfür wird von der Stadt Lohne entsprechend den Förderrichtlinien ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € je Einstellplatz gewährt, bei 65 Plätzen somit 325.000,00 €

 

·         für das Bauvorhaben sind 80 Einstellplätze notwendig. Die voraussichtlich fehlenden 15 Einstellplätze werden entsprechend den städtischen satzungsrechtlichen Regelungen mit 2.800,00 € je Stellplatz abgelöst = 42.000,00 €. Die Anzahl der erforderlichen und ggf. abzulösenden Einstellplätze wird vom Landkreis Vechta festgesetzt.

 

·         die Einstellplätze stehen der Öffentlichkeit auf Dauer zur Verfügung. Eine Parkraumbewirtschaftung kann nur mit Zustimmung der Stadt Lohne eingeführt werden

 

·         der Förderbetrag der Stadt Lohne wird nach Fertigstellung des Gesamtobjektes fällig

 

·         auf der verbleibenden Teilfläche wird die Stadt Lohne eine Parkplatzanlage errichten  und diese an dem Höhenniveau entsprechend der Baugenehmigung für die Tiefgaragenanlage ausrichten. Bei einer späteren Bebauung dieser Fläche muss dann eine Tiefgaragen-/Parkdeckanlage errichtet und diese mit der bestehenden Anlage verbunden werden.


Ein Sprecher der SPD kritisierte mangelnde Klarheit in den von der Verwaltung aufgestellten Berechnungen. Es bliebe unklar, ob sich die finanzielle Lage der Stadt Lohne im Hinblick auf die neue Planung verbessert oder verschlechtert hat. Die Stadt Lohne habe im Bezug auf den Kauf der Grundstücke für die Marktgalerie die Rolle eines „Mitspielers“ eingenommen; besser wäre es, wenn sich die Stadt auf die Rolle eines „Schiedsrichters“ beschränkt.

Kämmerer Becker zeigte zur Klärung eine Berechnung, die die finanzielle Situation der alten Planung die der neuen gegenüberstellt.

 

Der Vorsitzende der Ratsgruppe Lohner kritisierte die mit dem Investor geplante Vereinbarung, 5 Jahre ab Inbetriebnahme der Marktgalerie, längstens bis zum 30.05.2020, auf dem Restgrundstück der Stadt Lohne kein Einzelhandel in den Bereichen „Vollsortiment Textilkaufhaus für Damen-, Herren- und Kindermoden mit Modeschmuck, Wäsche und Accessoires“ sowie „Lederwaren und Schuhe“ zuzulassen.

 

Nach Ansicht des CDU-Fraktionsvorsitzenden machen es sich die Oppositionsparteien zu einfach, indem sie die CDU als Schuldigen auserkoren ohne bessere Lösungen anzubieten. Bei größeren Projekten könne es nun mal zu Umplanungen und Terminverzögerungen kommen; das sei nicht ungewöhnlich. Den Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern wies er entschieden zurück.

 

Der SPD-Fraktionsvorsitzenden äußerte, dass Lohne gemäß Verkehrsentwicklungsplan über ausreichend viele Parkplätze in der Innenstadt verfüge. Statt Parkplätze sollten lieber Dinge geschaffen werden, die zur Belebung der Innenstadt beitragen.

 

Ein Sprecher der CDU appellierte, positiv zu denken. Es müsse der Weg frei gemacht werden, um bald mit dem Bau beginnen zu können.

 

Eine Ratsfrau der SPD äußerte ihre Befürchtung, dass die neue Planung nur der 1. Bauabschnitt sei, und insgeheim die große Lösung mit Diskothek weiter verfolgt würde.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer stellte klar, dass es keinen „2-Stufen-Plan“ gibt, um die Gastronomie dennoch zu verwirklichen. Die alte Baugenehmigung wird mit der neuen wegfallen. Außerdem behält er sich ausdrücklich vor, dass die Stadt auch zukünftig Grundstücke erwerben wird, wenn dies nötig ist, um Einfluss auf die Stadtplanung zu nehmen.