Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung eine Übersicht über vorhandene Möglichkeiten der Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund zu fertigen.
Die nächste Sitzung soll im Flüchtlingswohnheim stattfinden. Dann soll auch das Konzept der sozialpädagogischen Begleitung durch die Caritas vorgestellt werden.


Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion hat die Vorlage eines nachhaltigen Konzeptes zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen beantragt. Einzelheiten sind dem beigefügten Antrag vom 11.01.2014 zu entnehmen.

Flüchtlinge sind nach einer Definition in der Genfer Flüchtlingskonvention (1951) Menschen, die aus „begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ fliehen und nicht zurück in ihr Herkunftsland können. Sog. „Wirtschaftsflüchtlinge“ sind somit keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention.
Zu bedenken bleibt, dass im allgemeinen Sprachgebrauch bestimmte Begriffe im Umgang mit Ausländern nicht differenziert verwendet werden. So sind zwar alle Ausländer „Menschen mit Migrationshintergrund“; für Ausländer, die unter Bezug auf ihren Status als Flüchtlinge, Asylbewerber, Asylberechtigte, Geduldete, EU-Ausländer, Freizügigkeitsberechtigte, Drittstaatler usw. bezeichnet werden, gelten jedoch unterschiedliche Regelungen.

Wesentliche Regelungen stehen im Asylverfahrensgesetz, Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe oder aber auch im Nds. Aufnahmegesetz. Sie können hier nicht detailliert dargelegt werden; sie müssen im Einzelfall geprüft werden.

Die Aufnahme von Ausländern führt zu einer „Vielfalt der Kulturen“; und sie ist sittlich-moralisch gerade bei Flüchtlingen geboten und muss dann auch eine Integration zur Folge haben. Dennoch ist auch eine rechtsstaatliche Ordnung für die Aufnahme und die Integration zu beachten.

Aufnahme bedeutet in der Regel eine der Würde des Menschen entsprechende Unterbringung, Verpflegung und Bekleidung. Der Anspruch bzw. die inhaltliche Ausgestaltung wird bei Asylbewerbern, also bei Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren, anders definiert als bei (anerkannten) Asylberechtigten oder auch bei (freizügigkeitsberechtigten) EU-Ausländern. Deutlich werden die Unterschiede beispielsweise dadurch, dass Asylbewerber nur in „Notunterkünften“ (wie z.B. Obdachlose) untergebracht werden und abgesenkte Sozialleistungen teilweise nur in Form von Wertgutscheinen erhalten.

Integration bedeutet die Schaffung von Möglichkeiten zur Teilnahme am Leben der Gemeinschaft. Sie geht über die o.g. Aufnahme (und die dabei ggf. erfolgte Unterbringung in verschiedenen Wohngebieten in Lohne) hinaus und hat die Eingliederung in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben zu Ziel.
Zumindest bei Asylbewerbern wird häufiger eine volle Integration in Frage gestellt. Dies ist insbesondere darin begründet, dass bei Asylbewerbern (noch) nicht von einem dauernden Aufenthalt ausgegangen wird, weil Asylanträge häufig abgelehnt werden und Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren müssen.
Der Zuzug mit (schulpflichtigen) Kindern und lange Asylverfahren lassen (erste) Integrationsmaßnahmen jedoch vielfach notwendig erscheinen; einerseits ist die Sprache zur Verständigung notwendig und der Schlüssel für eine Integration, andererseits ist die Annahme oder zumindest die Akzeptanz der Aufnahme durch die Bevölkerung wichtig.

Die Benennung von möglichen Standorten für die Unterbringung von Flüchtlingen bzw. Menschen mit Migrationshintergrund erscheint nicht sachdienlich; der langfristige Bedarf steht nicht fest und eine langfristige Planung von Unterkünften in Wohngebieten führt vermutlich zu unnötiger Unruhe oder macht Verhandlungen für den Ankauf von Immobilien unmöglich.


Der Integrationsbedarf für Flüchtlinge bzw. Menschen mit Migrationshintergrund lässt sich in der Regel wohl nur im Einzelfall bestimmen. Zur Befriedigung dieses Bedarfs reicht es aus, dass für einzelne Integrationsmaßnahmen grundsätzliche Entscheidungen getroffen werden (wie z.B. für die Durchführung von Sprachfördermaßnahmen bereits geschehen). Ein „nachhaltiges Konzept zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen“ erscheint nicht notwendig.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Die SPD stellte ihren Antrag vor.

Die Verwaltung führte aus, dass bei der Caritas ab Mai 2015 wieder ein Flüchtlingswohnheim mit 25 Plätzen bereitgestellt werden soll. Die anderen Asylbewerber werden dezentral untergebracht. Alle sollen eine sozialpädagogische Betreuung erhalten.
Grundsätzlich werden gleichgeschlechtliche Personen gemeinsam untergebracht; Familien könnten auch im Wohnheim untergebracht werden. Mit dem Bundesamt soll geklärt werden, ob „zueinander passende“ Asylbewerber zugewiesen werden können, um Konfliktmöglichkeiten möglichst niedrig zu halten.

Die Einrichtung eines fraktionsübergreifenden Arbeitskreises zur Willkommenskultur wurde diskutiert.