Sitzung: 25.02.2014 Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 50/011/2014
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung
eine Übersicht über vorhandene Möglichkeiten der Unterstützung von Menschen mit
Migrationshintergrund zu fertigen.
Die nächste Sitzung soll im Flüchtlingswohnheim stattfinden. Dann soll auch das
Konzept der sozialpädagogischen Begleitung durch die Caritas vorgestellt werden.
Sachverhalt:
Die
SPD-Fraktion hat die Vorlage eines nachhaltigen Konzeptes zur Aufnahme und
Integration von Flüchtlingen beantragt. Einzelheiten sind dem beigefügten
Antrag vom 11.01.2014 zu entnehmen.
Flüchtlinge sind nach einer Definition in der Genfer Flüchtlingskonvention (1951) Menschen, die
aus „begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit
zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“
fliehen und nicht zurück in ihr Herkunftsland können. Sog.
„Wirtschaftsflüchtlinge“ sind somit keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention.
Zu bedenken bleibt, dass im allgemeinen Sprachgebrauch bestimmte Begriffe im
Umgang mit Ausländern nicht differenziert verwendet werden. So sind zwar alle
Ausländer „Menschen mit Migrationshintergrund“; für Ausländer, die unter Bezug
auf ihren Status als Flüchtlinge, Asylbewerber, Asylberechtigte, Geduldete,
EU-Ausländer, Freizügigkeitsberechtigte, Drittstaatler usw. bezeichnet werden,
gelten jedoch unterschiedliche Regelungen.
Wesentliche Regelungen stehen im Asylverfahrensgesetz, Aufenthaltsgesetz,
Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für
Arbeitsuchende, Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe oder aber auch im Nds.
Aufnahmegesetz. Sie können hier nicht detailliert dargelegt werden; sie müssen
im Einzelfall geprüft werden.
Die Aufnahme von Ausländern führt zu einer „Vielfalt der Kulturen“; und sie ist
sittlich-moralisch gerade bei Flüchtlingen geboten und muss dann auch eine
Integration zur Folge haben. Dennoch ist auch eine rechtsstaatliche Ordnung für
die Aufnahme und die Integration zu beachten.
Aufnahme bedeutet in der Regel eine der Würde des Menschen entsprechende
Unterbringung, Verpflegung und Bekleidung. Der Anspruch bzw. die inhaltliche
Ausgestaltung wird bei Asylbewerbern, also bei Flüchtlingen im laufenden
Asylverfahren, anders definiert als bei (anerkannten) Asylberechtigten oder
auch bei (freizügigkeitsberechtigten) EU-Ausländern. Deutlich werden die Unterschiede
beispielsweise dadurch, dass Asylbewerber nur in „Notunterkünften“ (wie z.B.
Obdachlose) untergebracht werden und abgesenkte Sozialleistungen teilweise nur
in Form von Wertgutscheinen erhalten.
Integration bedeutet die Schaffung von Möglichkeiten zur Teilnahme am Leben der
Gemeinschaft. Sie geht über die o.g. Aufnahme (und die dabei ggf. erfolgte Unterbringung
in verschiedenen Wohngebieten in Lohne) hinaus und hat die Eingliederung in das
wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben zu Ziel.
Zumindest bei Asylbewerbern wird häufiger eine volle Integration in Frage
gestellt. Dies ist insbesondere darin begründet, dass bei Asylbewerbern (noch)
nicht von einem dauernden Aufenthalt ausgegangen wird, weil Asylanträge häufig
abgelehnt werden und Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren müssen.
Der Zuzug mit (schulpflichtigen) Kindern und lange Asylverfahren lassen (erste)
Integrationsmaßnahmen jedoch vielfach notwendig erscheinen; einerseits ist die
Sprache zur Verständigung notwendig und der Schlüssel für eine Integration, andererseits
ist die Annahme oder zumindest die Akzeptanz der Aufnahme durch die Bevölkerung
wichtig.
Die Benennung von möglichen Standorten für die Unterbringung von Flüchtlingen
bzw. Menschen mit Migrationshintergrund erscheint nicht sachdienlich; der
langfristige Bedarf steht nicht fest und eine langfristige Planung von
Unterkünften in Wohngebieten führt vermutlich zu unnötiger Unruhe oder macht
Verhandlungen für den Ankauf von Immobilien unmöglich.
Der Integrationsbedarf für Flüchtlinge bzw. Menschen mit Migrationshintergrund lässt
sich in der Regel wohl nur im Einzelfall bestimmen. Zur Befriedigung dieses
Bedarfs reicht es aus, dass für einzelne Integrationsmaßnahmen grundsätzliche
Entscheidungen getroffen werden (wie z.B. für die Durchführung von
Sprachfördermaßnahmen bereits geschehen). Ein „nachhaltiges Konzept zur
Aufnahme und Integration von Flüchtlingen“ erscheint nicht notwendig.
Beratungsverlauf:
Die SPD stellte
ihren Antrag vor.
Die Verwaltung führte
aus, dass bei der Caritas ab Mai 2015 wieder ein Flüchtlingswohnheim mit 25
Plätzen bereitgestellt werden soll. Die anderen Asylbewerber werden dezentral
untergebracht. Alle sollen eine sozialpädagogische Betreuung erhalten.
Grundsätzlich werden gleichgeschlechtliche Personen gemeinsam untergebracht; Familien
könnten auch im Wohnheim untergebracht werden. Mit dem Bundesamt soll geklärt
werden, ob „zueinander passende“ Asylbewerber zugewiesen werden können, um Konfliktmöglichkeiten
möglichst niedrig zu halten.
Die Einrichtung eines fraktionsübergreifenden Arbeitskreises zur Willkommenskultur wurde diskutiert.