Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion hat beantragt, den Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) den Eintausch der Wertgutscheine gegen Bargeld zu ermöglichen. Einzelheiten sind dem beigefügten Antrag vom 11.01.2014 zu entnehmen.

Die Durchführung der Aufgaben nach dem AsylbLG obliegt dem Landkreis Vechta; sie ist die zuständige Leistungsbehörde. Der Stadt Lohne und den anderen Städten und Gemeinden sind aufgrund eines Vertrages Aufgaben übertragen worden. Darin ist geregelt, dass der Landkreis für die Durchführung der Aufgaben allgemein und im Einzelfall Weisungen erteilen kann.

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 27.02.2013 geregelt, dass es den Leistungsbehörden überlassen bleibt, „bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen … unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten selbst zu bestimmen, ob die Leistungen zur Deckung des physischen Existenzminimums in Form von Wertgutscheinen, … oder von Geldleistungen gewährt werden.“

In Niedersachsen haben mittlerweise die meisten Leistungsbehörden auf die Gewährung von Geldleistungen umgestellt. Von Seiten der Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta würde auch (aus Gründen der Gleichbehandlung) eine Änderung der Verfahrensweise begrüßt, weil die Gewährung von Geldleistungen weniger Verwaltungsaufwand bedeutet und den Asylbewerbern einen Einkauf in allen Geschäften ermöglicht. Im Übrigen würden beim Landkreis Vechta die offenbar nicht unerheblichen Kosten für die Abwicklung des Wertgutscheinsystems entfallen.

Trotz mehrfacher Bitten von Seiten der Städte und Gemeinden ist der Landkreis jedoch bei der Weisung geblieben, dass weiterhin Wertgutscheine auszugeben sind. Begründet wird dies insbesondere damit, dass mit einem Nds. Erlass keine bundesgesetzliche Regelung geändert werden kann. Im Übrigen sieht das AsylbLG im Grundsatz das Sachleistungsprinzip vor. Infolge der eindeutigen Weisung des Landkreises Vechta als zuständigem Leistungsträger ist eine Änderung der Verfahrensweise nicht möglich; es müssen daher weiterhin Wertgutscheine ausgegeben werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Auf Grund der Tatsache, dass für den Antrag der SPD offenbar Informationen fehlten und der Antrag rechtlich nicht umzusetzen wäre, zog die SPD den Antrag zurück.
Sie bittet darum, dass die politischen Gremien des Landkreises Vechta eine Abkehr vom Sachleistungsprinzip umsetzen.