Sitzung: 25.02.2014 Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 50/012/2014
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion hat beantragt, den Leistungsberechtigten
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) den Eintausch der Wertgutscheine
gegen Bargeld zu ermöglichen. Einzelheiten sind dem beigefügten Antrag vom
11.01.2014 zu entnehmen.
Die Durchführung der Aufgaben nach dem AsylbLG obliegt dem Landkreis Vechta;
sie ist die zuständige Leistungsbehörde. Der Stadt Lohne und den anderen
Städten und Gemeinden sind aufgrund eines Vertrages Aufgaben übertragen worden.
Darin ist geregelt, dass der Landkreis für die Durchführung der Aufgaben
allgemein und im Einzelfall Weisungen erteilen kann.
Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 27.02.2013
geregelt, dass es den Leistungsbehörden überlassen bleibt, „bei einer
Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen … unter Berücksichtigung der
jeweiligen örtlichen Gegebenheiten selbst zu bestimmen, ob die Leistungen zur
Deckung des physischen Existenzminimums in Form von Wertgutscheinen, … oder von
Geldleistungen gewährt werden.“
In Niedersachsen haben mittlerweise die meisten Leistungsbehörden auf die Gewährung
von Geldleistungen umgestellt. Von Seiten der Städte und Gemeinden im Landkreis
Vechta würde auch (aus Gründen der Gleichbehandlung) eine Änderung der Verfahrensweise
begrüßt, weil die Gewährung von Geldleistungen weniger Verwaltungsaufwand
bedeutet und den Asylbewerbern einen Einkauf in allen Geschäften ermöglicht. Im
Übrigen würden beim Landkreis Vechta die offenbar nicht unerheblichen Kosten
für die Abwicklung des Wertgutscheinsystems entfallen.
Trotz mehrfacher Bitten von Seiten der Städte und Gemeinden ist der Landkreis
jedoch bei der Weisung geblieben, dass weiterhin Wertgutscheine auszugeben
sind. Begründet wird dies insbesondere damit, dass mit einem Nds. Erlass keine
bundesgesetzliche Regelung geändert werden kann. Im Übrigen sieht das AsylbLG
im Grundsatz das Sachleistungsprinzip vor. Infolge der eindeutigen Weisung des
Landkreises Vechta als zuständigem Leistungsträger ist eine Änderung der
Verfahrensweise nicht möglich; es müssen daher weiterhin Wertgutscheine ausgegeben
werden.
Beratungsverlauf:
Auf Grund der Tatsache, dass für den Antrag der SPD offenbar
Informationen fehlten und der Antrag rechtlich nicht umzusetzen wäre, zog die
SPD den Antrag zurück.
Sie bittet darum, dass die politischen Gremien des Landkreises Vechta eine
Abkehr vom Sachleistungsprinzip umsetzen.