Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

In Abstimmung mit den Kindertagesstätten sind die notwendigen Betreuungsplätze zu schaffen. Der Einrichtung bzw. Umwandlung der Gruppen wird zugestimmt.
Bezüglich der Mittagsverpflegung ist eine umfassende Prüfung vorzunehmen und ein Vorschlag zu unterbreiten.
Der Bedarf an Hortplätzen für die Schulkindbetreuung ist zu prüfen. Ggf. kann eine weitere Hortgruppe eingerichtet werden.


Sachverhalt:

 

Betreuungssituation

Eine Abfrage bei den Kindertagesstätten (Stand: 01.12.2013) hat ergeben, dass 235 Kinder unter drei Jahren in einer Interessen-, Krippen- oder altersübergreifenden Gruppe betreut werden. Dafür standen ausreichend Plätze zur Verfügung. Die Krippenplätze sind belegt. Ein nicht näher bestimmter Überhang an Plätzen in Interessengruppen ergibt sich dennoch, weil einzelne Kinder mit in Kindergartengruppen betreut werden.

 

Die Abfrage ergab auch, dass rund 94 % bis 97 % der drei- bis fünfjährigen Kinder eines Jahrgangs einen Kindergarten in Lohne besuchen. Die Anzahl der Kinder, die eine Sondereinrichtung (z.B. Sprachheilkindergarten) besuchen, ist nicht bekannt. Den insgesamt 756 Kindergartenkindern (vor dem 30.09.2011 geboren) stehen im laufenden Betreuungsjahr 816 Plätze zur Verfügung, so dass sich rechnerisch ein Überhang von 60 Plätzen ergibt. Der Überhang verringert sich durch Kinder unter drei Jahren, die in Kindergartengruppen mit betreut werden. Im Übrigen ist er nicht vollständig vermeidbar, weil in Kroge und Brockdorf und auch in Nachmittagsgruppen nicht alle Plätze belegt werden können oder letztlich auch Reserveplätze benötigt werden.

In den Horten werden zurzeit 111 Schulkinder betreut. Ein Platz ist zurzeit nicht belegt.

Rund 140 Kinder werden noch von Tagespflegepersonen betreut.

Festzustellen ist, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen gestiegen ist. Dies ist u.a. auch dadurch bedingt, dass Kinder mit Vollendung des dritten Lebensjahres von der Betreuung bei einer Tagespflegeperson in eine Krippe wechseln sollen.

Bedarfsplanung

Der Betreuungsbedarf wird vermutlich noch weiter steigen; insbesondere auch für Kinder unter drei Jahren. Das notwendige Betreuungsangebot ist jedoch nach wie vor nur schwer zu planen, weil sich beispielsweise der Bedarf der Eltern ändert (Arbeitsaufnahme, veränderte Arbeitszeiten usw.) oder aber Eltern ihren Bedarf nicht frühzeitig anmelden.

Sofern der Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige weiterhin nur mit 35 % angenommen wird, werden in Lohne aktuell 288 Plätze benötigt, davon 202 Plätze (70 %) in Einrichtungen und 86 Plätze (30 %) bei Tagespflegepersonen.
In Krippen- und altersübergreifenden Gruppen stehen zurzeit 170 Plätze zur Verfügung; weitere 15 Plätze werden beim Kindergarten St. Josef geschaffen. Somit ergibt sich rechnerisch noch ein Bedarf von 17 Plätzen.
Bei den Tagespflegepersonen gibt es ca. 170 Plätze für unter Dreijährige, von denen zurzeit rund 80 Plätze belegt sind. Es gibt somit noch weitere Möglichkeiten der Betreuung bei einer Tagespflegeperson.

Für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (Kindergartenkinder) werden rund 785 Plätze (ca. 97 % der gemeldeten Kinder) benötigt. Zurzeit sind 816 Plätze verfügbar, so dass sich rechnerisch ein Überhang von 31 Plätzen ergibt. Diese Plätze sind jedoch zum Teil nicht belegbar (z.B. freie Plätze in Kroge oder Brockdorf) oder passen nicht zum notwendigen Bedarf (vormittags, nachmittags, ganztags). Möglicherweise fallen auch noch Plätze wegen notwendiger Platzreduzierungen weg (z.B. 7 Plätze bei Einrichtung einer Integrationsgruppe).

Im Ergebnis ist festzustellen, dass noch weitere Einrichtungsplätze benötigt werden. Bezüglich der geplanten Maßnahmen wird auf die Vorlage 51/016/2014 verwiesen.

 

Regelungen für das neue Betreuungsjahr 2014/2015

Die Anmeldesituation kann erst in der Sitzung detailliert dargelegt werden, weil nach einem Gespräch mit den Leitungen der Kindertagesstätte noch Abstimmungsbedarf wegen Doppelanmeldungen usw. besteht.
Bei der bisherigen Auswertung der Unterlagen wurde jedoch schon deutlich, dass mehr unter Dreijährige angemeldet wurden, vermutlich weitere Plätze für Integration erforderlich sind und die Nachfrage nach Ganztagsbetreuung und Mittagsverpflegung steigt.
Demzufolge ist voraussichtlich über folgende Punkte zu entscheiden:

·      Einrichtung einer kleineren Krippengruppe in einer bestehenden Einrichtung

·      Umwandlung von Regelgruppen in altersübergreifende Gruppen

·      Einrichtung einer weiteren Integrationsgruppe (für ein Jahr)

 

Der Bedarf und Wunsch für eine Mittagsverpflegung ist zunehmend; nicht nur für die Kinder, die über die Mittagszeit hinaus eine Betreuung in Anspruch nehmen müssen. Und von Seiten der Erzieher/innen wird erneut die Bitte vorgetragen, dass auch Kosten für den Einsatz von hauswirtschaftlichem Personal übernommen werden.
Insofern sollte grundsätzlich entscheiden werden, ob die Frage der Mittagsverpflegung einmal umfassend geprüft werden soll.

 

 

Beratungsverlauf

Herr Kröger erläuterte den Sachverhalt unter Berücksichtigung von Zahlen, die am 18.02.2014 in einem Gespräch mit den Leitungen der Krippen und Kindergärten Grundlage für Überlegungen zur Platzvergabe für das Betreuungsjahr 2014/2015 waren. Zur Bedarfsplanung wurde nachgetragen, dass aufgrund der Nachfrage eine weitere Hortgruppe (Mittagstisch mit pädagogischer Betreuung) in der Ketteler-Schule für erforderlich gehalten wird. Möglicherweise stehen dafür zum Teil noch Mittel der Schulsozialarbeit zur Verfügung.

Anhand des Ergebnisprotokolls der Leiter/innen-Runde wurden dann für einzelne Kindertagesstätten insbesondere folgende Regelungen zur Beschlussfassung vorgetragen:

·      Kleine Strolche e.V.:
Einrichtung einer Krippengruppe (als „Kleingruppe“; 10 Plätze) für 1 Jahr (zwei Betreuungskräfte)

·      St. Barbara:
Einrichtung einer dritten Integrationsgruppe für 1 Jahr;
Umwandlung einer Regelgruppe in eine Ganztagsgruppe bis 15 Uhr, die am Nachmittag als Kleingruppe mit 10 Kindern laufen soll.

·      St. Josef:
Wiedereinführung der Interessengruppe (nachmittags)

·      St. Katharina:
Einrichtung einer Nachmittagskrippe für 4 Std. mit (zunächst nur) 10 Plätzen
(zwei Betreuungskräfte)

·      St. Maria Goretti:
Schließung der Interessengruppe (zuwenig Teilnehmer/innen)
verlängerte Öffnungszeiten bis 14.00 Uhr (zwei Kräfte erforderlich / Bereitschaft)

·      Teddybär e.V.:
Nachmittagskrippe mit (zunächst nur) 10 Plätzen (zwei Betreuungskräfte)

Weiterhin wurden folgende Regelungen benannt:

Ø  Alle Einrichtungen schicken überzählige Kinder auf freie Plätze in anderen Einrichtungen bzw. verweisen auf die Nachmittagsbetreuung oder aber insbesondere bei U-3-Kindern an das Familienbüro zur Vermittlung in Kindertagespflege.

Ø  Die im August und September 2011 geborenen Kinder sind grundsätzlich nicht mehr in Krippengruppen zu betreuen, weil sie kurzzeitig nach Beginn des Betreuungsjahres bereits das dritte Lebensjahr vollenden. Ausnahmen nur in Absprache mit der Stadt Lohne.

Ø  Nachmittagsgruppen mit vielen jungen Kindern und/oder vielen Kindern mit Migrationshintergrund können im Einzelfall auf max. 20 Plätze begrenzt werden.

 

Wenngleich auch mit weiteren Anmeldungen zu rechnen ist, wird voraussichtlich die Betreuung der Kinder geregelt werden können.