Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lohne beschließt für die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Verbrauchermarktes an der Lindenstraße 113 eine Ausnahme von der Veränderungssperre Nr. 43.


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Investor auf dem Standort des ehemaligen EXTRA bzw. REWE Marktes an der Lindenstraße 113 den Neubau eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 3.200 m² für den Verkauf von nahversorgungsrelevanten Warengruppen des täglichen Bedarfs beantragt. Dies wären nach der „Lohner Liste“ Nahrungs- und Genussmittel, Drogerieartikel und Apotheken. In diesen 3.200 m² Verkaufsfläche sind bereits die Flächen der geplanten Mall und der Konzessionäre enthalten. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 86/I – 2. Änderung. Ziel dieses Bebauungsplans ist es, zukünftig großflächigen Einzelhandel und sonstige Handelsbetriebe bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 3.200 m² zuzulassen. Die in der Planung vorgesehene Überschreitung der Grundflächenzahl von 0,8 wird durch eine Dachbegrünung auf dem neuen Gebäude kompensiert. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden zukünftig Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Bereiche ermöglicht.

 

Um das o. a. Bauvorhaben zu genehmigen, ist eine Ausnahme von der für diesen Bereich geltenden Veränderungssperre Nr. 43 erforderlich. Mit der vorliegenden Bauvoranfrage wird das Ziel einer deutlichen Reduzierung der nach dem bisherigen Planungsrecht zulässigen Verkaufsfläche von 5000 qm erreicht.