Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Standortverschiebung der Abluftreinigungsanlage für den Stall Nr. 8 wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die nachträgliche Genehmigung für die bereits durchgeführte Standortverschiebung der Abluftreinigungsanlage am Stall Nr. 8 auf der Hofstelle Dreschkamp 15 beantragt wurde.

 

Die Abluftreinigungsanlage war ursprünglich mittig im Dachraum des Gebäudes vorgesehen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist die Abluftreinigungsanlage auf die Westseite (Giebel) verschoben worden. Das Gebäude für die Abluftreinigungsanlage ist ca. 5,5 Meter hoch. Die Betriebsweise der Abluftreinigungsanlage wurde nicht geändert. Der Stall Nr. 18 mit dem mittig im Dachgeschoss des Gebäudes geplanten Abluftwäscher ist am 04.11.2009 durch den Landkreis Vechta genehmigt worden.

 

Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die von der Hofanlage ausgehenden Immissionen.

 

Der Anlagenstandort der Baumaßnahme liegt in Kroge im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne ist die Hofstelle als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zu beurteilen.