Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung einer Silageplatte wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Bakumer Straße (Krimpenfort) 122 die Errichtung einer Silageplatte für einen landwirtschaftlichen Betrieb beantragt wurde. Auf der Hofstelle werden Kälber gehalten. Damit ist die Notwendigkeit einer Silageplatte gegeben.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da die Errichtung der Silageplatte einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

 

Das Gebäude liegt im Außenbereich der Ortslage Lohnerwiesen und ist im Flächennutzungsplan der Stadt als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.