Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgestellten Ausbauplanung für den Ausbau der Lindenstraße wird zugestimmt.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Durchführung der Baumaßnahme sind im Nachtragshaushalt 2014 (400.000,00 €) sowie in den Folgehaushalten (1.700.000,-- €) einzuplanen.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Lindenstraße bis zum Bau der Nordtangente und des Bergweges eine wichtige Landesstraße war. Heute ist sie eine bedeutsame innerörtliche Verbindung über die das Krankenhaus, Schulen, Einkaufsstätten und Betriebe sowie Wohngebiete erschlossen werden.

 

 

Vorhandener baulicher Zustand:

 

In den Nebenanlagen der Lindenstraße gibt es nur wenige getrennte Funktionsräume für Fußgänger und Radfahrer, die einem verkehrsgerechten Ausbaustandard entsprechen. In einem Bereich wird der Radfahrer über einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn mitgeführt. Die Oberflächenbefestigungen weisen in einigen Bereichen Mängel wie Deformierungen, Risse, Wurzelschäden durch Straßenbäume, usw. auf. Die Deckschicht der bituminösen Fahrbahn ist zum Teil schadhaft. Aus den genannten Gründen ist ein Ausbau der Nebenanlagen mit getrennten Funktionsräumen für Fußgänger und Radfahrer sowie die Verbesserung der Fahrbahnoberfläche dringend erforderlich.

 

Ziel der Baumaßnahme ist es, die baulichen Mängel in den Nebenanlagen und auf der Fahrbahn zu beheben und insbesondere eine Verbesserung des Radwegenetzes zu erzielen.

 

Der OOWV plant im Zuge des Ausbaus, den Schmutzwasserkanal punktuell zu sanieren und den Regenwasserkanal auf einer Länge von ca. 1000 m zu erneuern.

 

 

Förderung:

 

Mit Schreiben vom 04.02.2014 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mitgeteilt, dass der Ausbau der Lindenstraße gem. Entflechtungsgesetz (GVFG) in das Jahresbauprogramm 2014 aufgenommen wurde.

 

Der Ausbau wird nach dem Entflechtungsgesetz gefördert, wobei die Förderhöhe (Feststellung der förderfähigen Kosten) und die Förderquote (stark abhängig von der Finanzkraft der jeweiligen Kommune) noch unklar sind.

 

Der endgültige Förderantrag gem. GVFG ist bis zum 30.04.2014 einzureichen.

 

 

Ausbauplanung:

 

Die Nebenanlagen sollen auf der südlichen und nördlichen Seite komplett neu hergestellt werden. Neben dem Sicherheitsstreifen ist ein 1,00 m breiter anthrazitfarbener Pflasterstreifen für die Fahrradbenutzung vorgesehen. Der verbleibende Reststreifen bis an die Grundstücksgrenze (Breite mind. 1,50 m) dient als rot gepflasterter Gehweg. Längsparkplätze, Bauminseln und Hecken sind an der südlichen Seite geplant.

 

Die Fahrbahn wird durch die beidseitige Neuordnung der Nebenanlagen verschmälert. Zur zeit beträgt die Fahrbahnbreite bis zu 7,30m. Nach dem Umbau hat die Fahrbahn im Bereich von der Vechtaer Straße bis einschließlich des Aufmündungsbereichs Adenauerring eine Breite von 6,50 m, vom Adenauerring bis zur Brägeler Straße 6,00 m (zum Vergleich: die Brägeler Straße ist 5,50 m bzw. 6,00 m breit ausgebaut).

 

Die Bushaltestellen und die lichtsignalgesteuerten Fußgängerüberwege werden seh- und gehbehindertengerecht ausgebaut.

 

Die vorhandenen Bäume werden auf Grund von massiven Verwurzelungsproblemen und ungünstigen Standorten gefällt. Auf Grund des Straßennamens ist vorgesehen, Linden auf der gesamten Strecke neu zu pflanzen. Die Bäume werden in größere Pflanzbeete gesetzt und mit Wurzelsperren versehen, um ein erneutes Verwurzeln im Pflasterbereich zu verhindern. In Bereichen, in denen keine Längsparkplätze vorgesehen sind, sollen Heckenpflanzungen den Radweg vom Fahrbahnbereich abtrennen und das Straßenbild auflockern.

 

 

Zeitliche Abfolge:

 

In einer Anliegerversammlung am 23.04.2014 wird die Ausbauplanung den Anliegern vorgestellt.

Der GVFG-Antrag wird bis zum 30.04.2014 gestellt. Nach erteiltem Zuwendungsbescheid wird die Maßnahme gemeinsam mit dem OOWV öffentlich ausgeschrieben. Mit dem Beginn der Bauausführung ist im Herbst/Winter 2014 zu rechnen und wird sich über das gesamte Jahr 2015 erstrecken.

 

 

In der Diskussion erkundigte sich ein Ausschussmitglied danach, warum die Ausbauplanung erst im Ausschuss beraten und erst danach den Anliegern vorgestellt werde. Die Verwaltung erläuterte dazu, dass zunächst durch einen entsprechenden Beschluss der politische Wille für den Ausbau zum Ausdruck gebracht werde. Damit werde das Startzeichen für das weitere Vorgehen gegeben.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich für den vorgestellten Ausbau aus. Die Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 6,00 bzw. 6,50 Meter wurde übereinstimmend als ausreichend angesehen. Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass die Kosten für die Anlieger nach der Straßenausbaubeitragssatzung berechnet werden. Die Straße ist als Durchgangsstraße eingestuft, so dass für die Anlieger der niedrigste Beitragssatz zur Anwendung kommt.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte, dass durch die in Aussicht gestellte Förderung eine einmalige Gelegenheit für eine kostengünstige Erneuerung der Lindenstraße als Eingangstor nach Lohne bestehe. Während des Ausbaus sollen die Beeinträchtigungen für die Anlieger so gering wie möglich gehalten werden, gleichwohl werden sie sich nicht gänzlich zu vermeiden sein. Zur Ausbaubreite führte er aus, dass hier eine adäquate Fahrbahnbreite jedoch keine Rennstrecke hergestellt werde.