Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur 1. Verlängerung des Genehmigungsbescheides vom 06.12.2010 für ein Jahr wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf den Hofstellen Dinklager Landstraße 27 und 27 A der Neubau der Mastställe Nr. 3 und Nr. 5, die Errichtung eines Futtermittelsilos und Änderung der Inneneinrichtung Schweinestall Nr. 2 sowie der Einbau von Güllelagerstätten im Kälberstall Nr. 4 beantragt wurde. Der Bauantrag ist am 02.07.2010 eingereicht worden. Die Genehmigung hat der Landkreis Vechta am 09.12.2010 erteilt. Am 04.11.2013 ist die 1. Verlängerung der vorgenannten Baugenehmigung beantragt worden. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 4 BImSchG, Nr. 7.1 Sp. 2 der 4. BImSchV).

 

In der Verwaltungsausschusssitzung am 24.08.2010 hat die Stadt Lohne dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Das Bauvorhaben ist auch nach der Neuregelung des § 35 BauGB privilegiert.

 

Die Hofstelle liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in der Ortslage Märschendorf in völliger Alleinlage. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Benachbarte Wohngebäude (Einzelhäuser im Außenbereich) sind über 300 Meter entfernt.