Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit

§ 117 NKomVG zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Bereich der Personalausgaben betrugen für das Jahr 2013

 

 

Sachkonto

Bezeichnung

Ansatz

Aufwand

 

4011000

Dienstaufw. Beamte

841.000,00 €

813.113,43 €

 

4012000

Dienstaufw. Arbeitnehmer

3.281.000,00 €

3.237.697,91 €

 

4019201

Dienstaufw. Bereitschaftspflege

26.000,00 €

18.559,05 €

 

4019701

Dienstaufw. Ferienbetreuung

8.000,00 €

8.027,00 €

 

4019702

Dienstaufw. Neuer Erdenbürger

18.000,00 €

13.050,00 €

 

4021000

Beitr. z. Versorgungskassen Beamte

325.000,00 €

346.265,09 €

 

4022000

Beitr. z. Versorgungskassen Arbeitnehmer

311.200,00 €

287.239,03 €

4032000

Beitr. z. ges. Sozialvers. Arbeitnehmer

711.500,00 €

647.566,92 €

 

4041000

Beihilfen u. Unterstütz.leist. f. Beamte u. Arbeitnehmer

61.900,00 €

35.776,07 €

 

4051000

Zuführungen z. Pensionsrückst. f. Beamte u. Arbeitnehmer

300.000,00 €

424.080,00 €

 

4061000

Zuführungen z. Beihilferückst. f. Beamte u. Arbeitnehmer

30.000,00 €

74.631,76 €

 

4070001

Zuführungen z. Rückst. f. Urlaub

35.000,00 €

36.631,20 €

 

4070002

Zuführungen z. Rückst. f. Überstunden

25.000,00 €

21.210,25 €

 

4070003

Zuführungen z. Rückst. f. Altersteilzeit

120.000,00 €

133.930,16 €

 

4141000

Beihilfen, Unterstützungsleistungen f.

Versorgungsempfänger

38.000,00 €

53.043,39 €

 

 

Summe

6.131.600,00 €

6.150.821,26 €

 

Überplanmäßige Aufwendungen

 

19.229,26 €

 

 

 

Die Mehraufwendungen sind insbesondere bei den nicht zahlungswirksamen Rückstellungszuführungen im Beamtenbereich entstanden, die jeweils zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nur geschätzt werden können. Insgesamt sind die Personalaufwendungen von 2011 – 2013 von 5.452.976,28 € auf 6.150.821,26 € angestiegen.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen waren unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.

 

Eine Nachfrage bezog sich auf die Höhe der Pensionsrückstellung für Beamte. Hierzu wurde verwaltungsseitig erläutert, dass der erhöhte Aufwand wesentlich durch eine Beamtenernennung verursacht wurde.