Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 in Verbindung mit § 117 NKomVG zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Budget B6 / 01 betrugen für das Jahr 2013

 

Sachkonto

Bezeichnung

Ansatz

Aufwand

4212000

Unterhalt. des sonst. unbeweglichen Vermögens (Kinderspielplatz)

5.000,00 €

1.560,16 €

4221000

Unterhaltung des bewegl. Vermögens

(Kinderspielplätze)

2.000,00 €

0,00 €

4222000

Erwerb geringw. Vermögensgegenstände

(Kinderspielplätze)

3.000,00 €

88,06 €

4271000

Kosten Regionalentwicklungsmanagement

(REM)

110.000,00 €

175.773,38 €

4291010

Kosten der Ortsplanung

200.000,00 €

168.957,15 €

4431000

Geschäftsaufwendungen

1.000,00 €

221,10 €

4271006

Umwelt-, Natur- und Klimaschutzpreis

3.000,00 €

3.000,00 €

 

Summe

324.000,00 €

349.599,85 €

 

Überplanmäßige Aufwendungen                                                                  25.599,85 €


 

 

Die Mehrkosten des REM wurden über Fördermittel bzw. von den beteiligten Kommunen im Landkreis Vechta erstattet.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen waren unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.