Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Information über die geänderten Baumaßnahmen wird zur Kenntnis genommen. Einer Verwendung des städtischen Zuschusses von 650.000,00 € für die handelsrechtlich nicht aktivierungsfähigen Ausgaben wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

In der Beratung des Finanzausschusses vom 19.06.2012 wurde für die Durchführung der Baumaßnahmen

 

  • Zusammenfassung der Funktionsdiagnostik Innere Medizin auf einer Geschossebene
  • Zusammenfassung von Diagnostik und Therapie (Station) auf einer Ebene
  • Verlegung der Geriatrie auf eine andere Station mit Anbindung eines Demenzbereiches durch den Umbau der Ambulanzen

 

bei Gesamtkosten von rd. 3,6 Mio. Euro ein Zuschuss in Höhe von 650.000,00 €, aufgeteilt auf die Jahre 2012 – 2014, bewilligt.

 

Nach Angabe des Krankenhauses wurden vorbereitende Arbeiten ausgeführt, die Hauptarbeiten jedoch noch nicht umgesetzt. Wesentlicher Grund ist der Umstand, dass bei einer Umsetzung der Maßnahmen zumindest vorübergehend verringerte Bettenkapazitäten entstehen, die wiederum zu Fallzahlverlusten führen. Solche Fallzahlverluste sind vor dem Hintergrund der wirtschaftlich angespannten Situation der Krankenhäuser – so auch des St. Franziskus-Hospitals – nicht vertretbar. Die baulichen Planungen für die Stationen 2 (Demenzbereich) und 3 haben weiterhin Bestand. Die Baumaßnahme wird jedoch um die Neustrukturierung der Intensivpflege erweitert. Weiterhin sind zusätzliche Maßnahmen wie z. B.

 

  • Sanierung bzw. Herrichtung von Räumlichkeiten im Altbau zur zwischenzeitlichen Belegung bei Sanierung der Station 3
  • Sanierung der Sanitärleitungen und Geschossdecke der Station 1 und Schaffung einer zentralen Be-/ Entlüftungseinheit für die Stationen 1, 3 und 5
  • Erfüllung der mit dem Landkreis Vechta abgestimmten Brandschutzerfordernisse

 

geplant. Das Antragsvolumen wurde vom Land auf 4.651 Mio. Euro festgesetzt.

 

Insgesamt erhofft sich das St. Franziskus-Hospital durch den geänderten Förderantrag eine höhere Landesförderung. Von der Stadt Lohne wird kein höherer Zuschuss erwartet.

 

Das Krankenhaus möchte über die geänderten Planungen und Umsetzungsverzögerungen informieren. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die städtischen Mittel nicht für ausschließlich handelsrechtlich aktivierungsfähige Maßnahmen, sondern auch für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet werden und hierfür um Zustimmung gebeten. Die Stadt Lohne hat bei bisherigen Baumaßnahmen des Krankenhauses eine entsprechende Unterscheidung nicht vorgenommen, die im Einzelfall auch schwer zu treffen ist.

 

Hierzu entwickelte sich nach verwaltungsseitiger Erläuterung eine kurze Grundsatzdiskussion zum Krankenhaus in Lohne. In einem Diskussionsbeitrag wurde von einem Mitglied der Mehrheitsfraktion die Bezuschussung von Instandhaltungskosten kritisiert. Alle Redner hoben die herausragende strukturelle Bedeutung des Krankenhauses hervor und gaben ein klares Bekenntnis zum Lohner Krankenhaus ab.