Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

 

Beschlussvorschlag:

 

Einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 93 zur Verwirklichung des zweiten Bauabschnittes der Errichtung einer Lagerhalle wird nicht zugestimmt.

 


 

Die Firma Trimpe Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. beabsichtigt die Erweiterung ihrer Lagerhalle auf dem Grundstück Zur Mark 6.

 

Das Vorhaben wurde anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Während der geplante erste Bauabschnitt zur Erweiterung der vorhandenen Lagerhalle die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 93 einhält, kann der zweite Abschnitt nur verwirklicht werden, wenn die festgesetzte Anpflanzfläche aufgehoben wird. Der Bauherr hat hierfür vorgeschlagen, die Anpflanzfläche an den nördlichen und östlichen Rand des Grundstücks zu verlegen.

 

Durch die Zustimmung zu diesem Bauvorhaben würde dem Grundstückseigentümer die Möglichkeit gegeben, sein Grundstück wirtschaftlich zu verwerten. Andererseits stellt sich aber die Frage, ob eine derart massive Bebauung an dieser Stelle städtebaulich wünschenswert ist.

 

In der Debatte sprach sich der Ausschuss gegen eine Änderung des Bebauungsplanes aus. Eine derartige Verdichtung ist in diesem Bereich städtebaulich nicht vertretbar. Gegen die Verwirklichung des ersten Bauabschnittes bestehen keine Bedenken.