Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird unter der Maßgabe erteilt, dass Teilbereiche der Straße Sandmanns Kamp (zwischen Diepholzer Straße und dem Baugrundstück) auf Kosten des Bauherrn entsprechend ausgebaut werden um eine ordnungsgemäße Erschließung zu gewährleisten.

 

Frau Sandmann-Surmann hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


 

Ein Landwirt aus Kroge (Sandmanns Kamp 2) beantragt die Erteilung einer Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Tierhaltungsanlage nach Nr. 7.1 Sp.1 der 4. BImSchV.

 

Der Antrag wurde anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Der Antrag umfasst:

1. Errichtung einer Abluftreinigungsanlage sowie Errichtung eines Futtermittelaußensilos (Gebäude 1)

2. Neubau eines Schweinemaststalles mit einer überdachten Rampe und Einbau von Güllegruben / Kanäle sowie Errichtung einer Abluftreinigungsanlage und Aufstellung von 4 Futtermittelaußensilos (Gebäude 12)

3. Neubau eines Güllerundbehälters mit einer Foliendachkonstruktion (Gebäude 14)

 

Derzeit werden auf der Hofstelle 4.177 Mastsschweine gehalten.

 

Nach Abschluss der vorgesehenen Baumaßnahmen können auf der Anlage 6.166 Mastschweine gehalten werden.

 

Der Betrieb liegt in der Ortslage Kroge. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Von der Verwaltung wurde erläutert, dass durch die Erweiterung mit einem erhöhten LKW-Aufkommen auf der Straße Sandmanns Kamp zu rechnen sei. Die Straße ist jedoch nicht in der Lage, dieses erhöhte Verkehrsaufkommen aufzunehmen. Um die Erschließung sicher zu stellen ist es daher erforderlich den Bauherrn zu verpflichten, Teilbereiche der Straße entsprechend auszubauen und die Kosten zu tragen.

 

In der Aussprache wurde der jetzige Ausbauzustand erläutert.