Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Carports und Geräteräumen wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte anhand einer Präsentation, dass die Eigentümerin als Ersatz für ein abgebranntes Wohnwirtschaftsgebäude auf dem Grundstück An der Querlenburg 19 den Neubau von zwei Doppelhäusern mit Carports und Geräteräumen beantragt.

 

Die geplanten Bauvorhaben liegen innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und sind zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Bauvorhaben wird dabei gem. § 34 BauGB beurteilt.

 

Die Gebäude liegen in der Ortslage Brockdorf und sind im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.