Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

a)     Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 D für das Gebiet zwischen „Dinklager Straße, Taubenstraße und im Fang“.

b)     Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Die Verwaltung erläuterte, dass eine städtische Fläche zwischen Dinklager Straße und Taubenstraße seit Jahren auf Grund der im Nahbereich vorhandenen Tierhaltungsanlagen und der damit verbundenen Geruchsemissionen für eine Wohnbebauung nicht zur Verfügung stehe. Nun konnte mit dem Eigentümer dieser gewerblichen Tierhaltungsanlagen eine Vereinbarung über die Aufgabe und den Abbruch dieser Tierhaltungsanlagen geschlossen werden. Bis zum 31.12.2014 wird die Tierhaltung aufgegeben, so dass anschließend die Flächen der Stadt Lohne als Allgemeine Wohngebiete und nördlich entlang der Dinklager Straße als Mischgebiete entwickelt werden können. Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt von der Taubenstraße aus und gegenüber dem Stieglitzweg.

 

Die Verwaltung stellte das Plankonzept anhand einer Präsentation vor und erläuterte, dass vorgesehen sei, dass entlang der Dinklager Straße ein Mischgebiet entsteht, in dem Wohnen und Gewerbe sich nebeneinander entwickeln können. Aufgrund der Lärmvorbelastung der Dinklager Straße ist an den Gebäuden entsprechender Schallschutz erforderlich. Im übrigen Bereich des Plangebietes soll ein allgemeines Wohngebiet entstehen in dem je Gebäude 4 Wohneinheiten zulässig sind. Angesichts der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken soll das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

 

In der Aussprache teilte die Verwaltung auf entsprechende Anfrage mit, dass ca. 20 Wohnbaugrundstücke entstehen.