Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Neubau einer Lagerhalle für Textilien, Bergweg 5, wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Neubau einer Lagerhalle für Textilien im rückwärtigen Grundstücksbereich Bergweg 5 beantragt sei. Die Lagerhalle hat eine Größe von ca. 110 m2 mit einer Traufhöhe von ca. 3 m.

 

Auf dem vorderen Grundstücksareal wird bereits ein genehmigter Kfz-Gebrauchtwagenhandel betrieben. Zwischen dem Gebrauchtwagenhandel und der geplanten Lagerhalle für Textilien steht ein Einfamilienhaus mit Garage.

 

Das beantragte Bauvorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Das Baugrundstück stellt sich als Mischgebiet dar.