Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung des Wirtschafts-/Stallgebäudes in ein Lagergebäude wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Siebengestirn 6 die Nutzungsänderung eines bestehenden landwirtschaftlichen Wirtschafts-/Stallgebäudes zu einer Lagerhalle beantragt sei. Der Eigentümer des Baugrundstücks und Inhaber einer Autowerkstatt aus Lohne beabsichtigt, das Gebäude für die Lagerung von Material wie z. B. Reifen und größere Ersatzteile (z. B. Kotflügel, Windschutzscheiben etc.) zu nutzen.

 

Das Grundstück liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in der Ortslage Nordlohne und ist im Flächennutzungsplan ’80 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Das Baugrundstück wird erschlossen über einen nur für den landwirtschaftlichen Verkehr ausgebauten Weg. Es wird empfohlen, die Eigentümer und Nutzer der Lagerhalle sowie seiner Rechtsnachfolger zu verpflichten, die An- und Ablieferung über den landwirtschaftlichen Weg nur mit Kleintransportern bis zu einer Größe von max. 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zuzulassen.

 

Auf entsprechende Anfrage teilte die Verwaltung mit, dass eine derartige Umnutzung nur einmal möglich sei.