Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Errichtung von zwei Doppelwohnhäusern mit zwei Doppelcarports am Siedlerweg 13 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Siedlerweg 13 die Errichtung von zwei hintereinander liegenden Doppelhäusern sowie die Errichtung zweier Doppelcarports beantragt ist. Das Baugrundstück wird zu diesem Zweck geteilt.

 

Die geplanten Doppelhäuser mit Doppelcarports am Siedlerweg liegen in einem unbeplanten Innenbereich. Die Bauvorhaben sind gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Es sind beide Bauvorhaben genehmigungsfähig.

 

Anhand eines Lageplanes wurde das Vorhaben von der Verwaltung vorgestellt.

 

Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben wies ein Ausschussmitglied auf das geplante Gewerbegebiet nördlich der Straße Wicheler Flur hin.