Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Neubau eines Einfamilienhauses im ländlichen Stil (Fachwerk-Satteldach) mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fohlenweg 5 A beantragt sei. Das Baugrundstück soll aus Teilgrundstücken der Flurstücke 80/1 und 80/2 gebildet werden und liegt in einem bebauten Bereich, für den die Außenbereichssatzung „Bokern-Ost: Fohlenweg“ zu beachten ist.

 

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Der Grundstücksbereich liegt in der Ortslage Bokern-Ost. Im Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.