Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung in eine gewerbliche Lagerhalle wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Nutzungsänderungsantrag einer genehmigten landwirtschaftlichen Lagerhalle zu einer gewerblichen Lagerhalle auf dem Grundstück An der Querlenburg 9 zwischenzeitlich durch eine Betriebsbeschreibung ergänzt wurde.

 

Bereits in der Sitzung des Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschusses vom 20.01.2015 ist der Antrag wegen einer nicht eindeutigen Betriebsbeschreibung zurückgestellt worden. Die neue Betriebsbeschreibung bestätigt, dass das Gebäude als gewerbliche Lagerhalle für Lebensmittel genutzt wird.

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist zulässig nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB.

 

Die Gebäude liegen in der Ortslage Brockdorf und sind im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Mischgebietsfläche ausgewiesen.