Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Neuerrichtung eines Betriebsleiterwohnhauses für die Hofstelle an der Brägeler Straße auf dem Grundstück Brägeler Straße 89 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Neuerrichtung eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Brägeler Straße 89 als Ersatz für dessen Aufgabe auf der Hofstelle an der Brägeler Straße beantragt (Bauvoranfrage) sei. Der Antrag ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen, da es sich hier um einen bestehenden landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieb handelt. Das bestehende Betriebsleiterwohnhaus an der Brägeler Straße 83 ist in einem erheblichen Umfang durch Immissionen des benachbarten Industriebetriebes beeinträchtigt und soll deshalb verlegt werden.

 

Das Baugrundstück liegt am Rand der Ortslage Brägel und ist im Flächennutzungsplan ’80 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

In der Aussprache wandten sich verschiedene Ausschussmitglieder vehement gegen die Erteilung des Einvernehmens da durch die Aufgabe der Wohnnutzung der Einflussbereich der Fa. Wiesenhof vergrößert werde. Das Einvernehmen sollte daher nicht erteilt werden.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer machte dazu deutlich, dass bei der Beurteilung ausschließlich baurechtliche Belange zu berücksichtigen seien.

 

Die Verwaltung teilte auf entsprechende Anfrage mit, dass der Standort mit der Baugenehmigungsbehörde abgestimmt sei.