Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses als Ersatzbau wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses als Ersatzbau für ein älteres Wohnhaus/Heuerhaus beantragt wurde. Das Heuerhaus wird abgerissen. Der Ersatzbau wird an gleicher Stelle, direkt an das bestehende Wohnhaus angebaut. Beide Häuser werden gemeinsam als Zweifamilienhaus beurteilt. Das Zweifamilienhaus liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gemäß § 35 BauGB zu beurteilen. Die Erweiterung bzw. der Ersatz des abgebrochenen Gebäudes ist zulässig. Über die zulässige Größe und Anbindung an das vorhandene Gebäude wird das Bauordnungsamt des Landkreises Vechta entscheiden.

 

Das Grundstück liegt in der Ortslage Bokern-West und wird im Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.