Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Nutzungsänderung von drei Legehennenställen zu einer Kleintierzucht von Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel und Kleinnager beantragt wurde. Derzeit züchtet der Antragsteller an einem weiteren Standort mit ca. 830 Kaninchen (Muttertiere) und ca. 610 Meerschweinchen (Muttertiere). Geplant ist, dass in den Gebäuden I und II Meerschweinchen gezüchtet werden. Im Gebäude III sind die Kaninchenzucht sowie die Lagerung von Gebrauchsgütern vorgesehen. Durch die Umnutzung wird ca. einmal monatlich Tierfutter angeliefert. Außerdem werden einmal wöchentlich Tiere ausgeliefert.

 

Die Einrichtung und Innenausstattung der Stallanlagen erfolgen in Abstimmung mit dem Veterinäramt und dem Bauordnungsamt des Landkreises Vechta. Laut Mitteilung vom Landkreis Vechta werden sich bei der beantragten Nutzungsänderung die Geruchsimmissionen reduzieren.

 

In den Stallanlagen dürfen derzeit 10.675 Legehennen gehalten werden. Die Tierhaltungsanlage ist nach dem Planungsrecht gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zu beurteilen.

 

Die Gebäude liegen in der Ortslage Bokern-West und sind im Flächennutzungsplan ’80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

In der Sitzung konnte keine Aussage zu einer Erhöhung der Tierzahlen gemacht werden. Diese soll im Protokoll genannt werden.

 

Anmerkung zum Protokoll:

Lt. Antragsteller soll sich die Zahl der Tiere um jeweils ca. 50 % auf dann etwa 1.245 Kaninchen und 915 Meerschweinchen erhöhen.