Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud erhält für die Sanierung der Friedhofskapelle einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten, maximal jedoch 128.000,00 Euro.

 

Von der Verwaltung ist mit der Kirchengemeinde Kontakt aufzunehmen, um die Sicherheitsfrage der Friedhofskapelle zu klären.


Sachverhalt:

 

An der im Jahre 1980 erbauten Friedhofskapelle sind umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig. Diese betreffen die Binderkonstruktion und den Fußbodenbelag. Nach einer Begutachtung durch den von der Kirchengemeinde beauftragten Sachverständigen Dipl. Ing. Volker Stahmann, 27432 Ebersdorf, sind umfangreiche Sanierungsarbeiten am Tragwerk der Binderkonstruktion vorzunehmen. Das Fazit des Gutachtens lautet:

 

„Aufgrund der insbesondere teils massiven Schädigung der Brettschichtholzbinder sowie der schadensträchtigen Beeinträchtigung der Tragfähigkeit der Dachkonstruktion im lastübertragenden Auflagerbereich wird eine umgehende Sanierung dringend empfohlen. Gemäß den unter Punkt 6 dargelegten Ursachen und Schadensumfänge ist aus Sicht des Sachverständigen eine Sanierung der Risse in den Brettschichtholzbindern unter Beachtung der statisch relevanten Sicherungsmaßnahmen und der für die Sanierung gemäß Merkblatt „Sanierung von BS-Holz-Bauteilen“ einzuhaltenden Bedingungen einschließlich der im Nachgang zwingend erforderlichen beidseitigen Bekleidung möglich. Sollte der Erhalt der vorliegenden, im Außenbereich frei bewitterten Dachkonstruktion aus Brettschichthölzern einschließlich der erforderlichen Bekleidungen nicht gewünscht sein empfiehlt der Sachverständige den kompletten Ersatz der freiliegenden Brettschichthölzer durch eine bauseits zu beauftragende, zu gestaltende und zu bemessende Stahlkonstruktion“.

 

Eine Kostenschätzung der Fa. Sieveke GmbH, Lohne, ergibt Sanierungskosten von rd. 113.000,00 Euro. Der erforderliche Materialeinsatz und die Dauer der Arbeiten werden sich letztlich erst bei Durchführung der Arbeiten ergeben. Insofern handelt es sich um eine grobe Kostenschätzung.


 

Der Fußbodenbelag in der Friedhofskapelle besteht aus Hirschkopfparkett. Eine dauerhaft hohe Luftfeuchtigkeit sowie Nässe an den Füßen der Besucher haben dem Belag stark zugesetzt und zu starken Aufquellungen und damit zu gefährlichen Stolperfallen geführt. Die Kirchengemeinde beabsichtigt daher, den Bodenbelag auszutauschen und durch einen Fliesenbelag mit Fußbodenheizung zu ersetzen. Durch zusätzliche Kabelstränge und Elektroanschlüsse soll die Möglichkeit geschaffen werden, Trauerfeiern vollständig in der Friedhofskapelle abzuhalten. Die Kosten für diese Baumaßnahme betragen insgesamt ebenfalls rd. 113.000,00 Euro. Einschließlich der Nebenkosten (Architektenhonorar u. a.) wird ein Aufwand von insgesamt rd. 255.000,00 Euro erwartet.

 

Die Kirchengemeinde beantragt einen Zuschuss der Stadt Lohne in Höhe von 50 %. Der Anteil der Kirchengemeinde wird aus dem Friedhofshaushalt (Rücklagen, Friedhofsgebühren) finanziert.

 

Friedhöfe gehören zum kommunalen Aufgabenbereich. Investitionen der kirchlichen Friedhofsträger werden daher von der Stadt Lohne seit vielen Jahren aus öffentlichem Interesse mit einem Fördersatz von 50 % bezuschusst.

 

In der Diskussion wurde kritisch angemerkt, dass aus der Vorlage nicht klar hervorgeht, welche Sanierungsvariante (Reparatur / Erhaltung der Dachkonstruktion bzw. Ersatz durch eine Stahlkonstruktion) umgesetzt werden soll und die Kosten bisher nur grob ermittelt sind. In Bezug auf den Bodenbelag wurde eine Reparatur für möglich gehalten. Ein weiterer Redner warf die Frage auf, ob die Friedhofskapelle aus Sicherheitsgründen zu schließen ist und hielt eine Zuschussgröße von 20 % für ausreichend. Weiter wurde der lange Zeitraum zwischen der Erstellung des Gutachtens (31.12.2014) und der Umsetzung der Arbeiten bemängelt.

 

Hierzu wurde seitens der Verwaltung vorgetragen, dass eine exakte Kostenermittlung bei der Eigenart dieser Reparaturarbeiten schwierig bzw. unmöglich ist, Angebote von der Kirchengemeinde eingeholt wurden, die Verkehrssicherungspflicht bei der Kirchengemeinde liegt, die Prüfung des Gutachtens und die Beratung in den kirchlichen Gremien Zeit in Anspruch nimmt und die Kirchengemeinde sich wegen der Absicht künftig Trauerfeiern vermehrt vollständig in der Friedhofskapelle abzuhalten für einen Ersatz des Parkettboden durch einen Fliesenboden mit Fußbodenheizung ausgesprochen hat. Weiter wurde von der Verwaltung argumentiert, dass es sich beim Friedhofswesen um eine kommunale Aufgabe handelt und bei einer Zuschussquote von 50 % der nachgewiesenen Kosten mit einer Obergrenze von maximal 128.000,00 Euro das Kostenrisiko bei der Kirchengemeinde liegt.