Sachverhalt:
An der im Jahre 1980 erbauten
Friedhofskapelle sind umfangreiche Sanierungsarbeiten notwendig. Diese betreffen die Binderkonstruktion und den
Fußbodenbelag. Nach einer Begutachtung durch den von der Kirchengemeinde
beauftragten Sachverständigen Dipl. Ing. Volker Stahmann, 27432 Ebersdorf, sind
umfangreiche Sanierungsarbeiten am Tragwerk der Binderkonstruktion vorzunehmen.
Das Fazit des Gutachtens lautet:
„Aufgrund der insbesondere teils
massiven Schädigung der Brettschichtholzbinder sowie der schadensträchtigen
Beeinträchtigung der Tragfähigkeit der Dachkonstruktion im lastübertragenden
Auflagerbereich wird eine umgehende Sanierung dringend empfohlen. Gemäß den
unter Punkt 6 dargelegten Ursachen und Schadensumfänge ist aus Sicht des
Sachverständigen eine Sanierung der Risse
in den Brettschichtholzbindern unter Beachtung der statisch relevanten
Sicherungsmaßnahmen und der für die Sanierung gemäß Merkblatt „Sanierung von
BS-Holz-Bauteilen“ einzuhaltenden Bedingungen einschließlich der im Nachgang
zwingend erforderlichen beidseitigen
Bekleidung möglich. Sollte der Erhalt der vorliegenden, im Außenbereich frei
bewitterten Dachkonstruktion aus Brettschichthölzern einschließlich der
erforderlichen Bekleidungen nicht gewünscht sein
empfiehlt der Sachverständige den kompletten Ersatz der freiliegenden Brettschichthölzer
durch eine bauseits zu
beauftragende, zu gestaltende und zu bemessende
Stahlkonstruktion“.
Eine Kostenschätzung der Fa.
Sieveke GmbH, Lohne, ergibt Sanierungskosten von rd. 113.000,00 Euro. Der
erforderliche Materialeinsatz und die Dauer der Arbeiten werden sich letztlich
erst bei Durchführung der Arbeiten ergeben. Insofern handelt es sich um eine
grobe Kostenschätzung.
Der Fußbodenbelag in der
Friedhofskapelle besteht aus Hirschkopfparkett. Eine dauerhaft hohe
Luftfeuchtigkeit sowie Nässe an den
Füßen der Besucher haben dem Belag stark zugesetzt
und zu starken Aufquellungen und damit zu gefährlichen Stolperfallen geführt.
Die Kirchengemeinde beabsichtigt daher, den Bodenbelag auszutauschen und durch
einen Fliesenbelag mit
Fußbodenheizung zu ersetzen. Durch
zusätzliche Kabelstränge und Elektroanschlüsse
soll die Möglichkeit geschaffen werden, Trauerfeiern vollständig in der
Friedhofskapelle abzuhalten. Die Kosten für diese
Baumaßnahme betragen insgesamt ebenfalls rd. 113.000,00 Euro. Einschließlich
der Nebenkosten (Architektenhonorar u. a.) wird ein Aufwand von insgesamt rd.
255.000,00 Euro erwartet.
Die Kirchengemeinde beantragt
einen Zuschuss der Stadt Lohne in Höhe von 50 %. Der Anteil der Kirchengemeinde
wird aus dem Friedhofshaushalt (Rücklagen, Friedhofsgebühren) finanziert.
Friedhöfe gehören zum kommunalen
Aufgabenbereich. Investitionen der kirchlichen Friedhofsträger werden daher von
der Stadt Lohne seit vielen Jahren
aus öffentlichem Interesse mit einem
Fördersatz von 50 % bezuschusst.
In der Diskussion wurde kritisch
angemerkt, dass aus der Vorlage nicht klar hervorgeht, welche
Sanierungsvariante (Reparatur / Erhaltung der Dachkonstruktion bzw. Ersatz
durch eine Stahlkonstruktion) umgesetzt
werden soll und die Kosten bisher nur grob ermittelt sind. In Bezug auf den
Bodenbelag wurde eine Reparatur für möglich gehalten. Ein weiterer Redner warf
die Frage auf, ob die Friedhofskapelle aus Sicherheitsgründen zu schließen ist
und hielt eine Zuschussgröße von 20 % für ausreichend. Weiter wurde der lange
Zeitraum zwischen der Erstellung des Gutachtens (31.12.2014) und der Umsetzung der Arbeiten bemängelt.
Hierzu wurde seitens der Verwaltung vorgetragen, dass eine exakte
Kostenermittlung bei der Eigenart dieser
Reparaturarbeiten schwierig bzw. unmöglich ist, Angebote von der Kirchengemeinde
eingeholt wurden, die Verkehrssicherungspflicht bei der Kirchengemeinde liegt,
die Prüfung des Gutachtens und die Beratung in den kirchlichen Gremien Zeit in
Anspruch nimmt und die Kirchengemeinde sich wegen der Absicht künftig
Trauerfeiern vermehrt vollständig in der Friedhofskapelle abzuhalten für einen
Ersatz des Parkettboden durch einen Fliesenboden
mit Fußbodenheizung ausgesprochen hat. Weiter wurde von der Verwaltung
argumentiert, dass es sich beim Friedhofswesen
um eine kommunale Aufgabe handelt und bei einer Zuschussquote von 50 % der
nachgewiesenen Kosten mit einer
Obergrenze von maximal 128.000,00 Euro das Kostenrisiko bei der Kirchengemeinde
liegt.