Sitzung: 12.05.2015 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 22/011/2015
Beschlus
Der
Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze wird auf
4.900,00 € je Einstellplatz festge
Über die Höhe der Ausgleichsbeträge wird in Abständen von 5 Jahren neu entschieden.
Sachverhalt:
Nach
§ 47 Abs. 1 NBauO müs
Die Stadt Lohne erhebt
Ausgleichsbeträge für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze auf
Grundlage der Ablösungssatzung in der Fassung vom 25.04.1991, zuletzt geändert
am 07.06.2001 auf 2.800,00 € (vorher 5.500,00 DM) im Rahmen der Euroumstellung.
Zwischenzeitlich eingetretene Erhöhungen sowohl bei den Grundstückswerten als
auch bei den Baukosten las
Aus
Gründen der Gleichbehandlung sowie der Rechtssicherheit sollte der für die
nicht nachgewie
Die Einnahmen aus den
Ablösungsbeträgen sind nach § 47 Abs. 7 NBauO zweckgebunden (§ 18 GemHKVO) und für bestimmte
Verkehrsinvestitionen wie z. Bsp. die Anlegung von Parkplätzen, Stellplätzen,
Fahrradabstellanlagen oder ÖPNV-Maßnahmen zu verwenden.
Die Kosten für einen öffentlichen Einstellplatz wurden anhand der nachfolgend aufgeführten Grundlagen ermittelt:
a) Bei der Berechnung des Flächenbedarfs für einen Einstellplatz wurden die „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ zugrunde gelegt. Danach waren für die reine Stellplatzfläche 15 qm zu berücksichtigen zuzüglich einer Rangierfläche von 10 qm; insgesamt 25 qm,
b) der Ablö
c)
der Vorteil der Ablösung wird dadurch gemindert,
dass die abgelösten Stellplätze dem Bauherrn nicht zur Verfügung stehen. Die
gemeindlichen Maßnahmen, die mit der Ablösung finanziert werden stehen der Allgemeinheit
zur Verfügung und kommen dem Bauherrn nur mittelbar zugute. Dementsprechend
kann der Vorteil nicht die volle Höhe der Kosten ausmachen. Die NBauO lässt
offen, wie hoch die
d)
Berechnung des Ablö
aa) durchschnittliche Grundstückskosten
(25 qm x 250 €) = 6.250,00 €
bb) pauschale Herstellungskosten eines ebenerdigen
Einstellplatzes (25 qm x 80,00 €) = 2.000,00 €
cc) Kosten je Einstellplatz = 8.250,00 €
dd) Ablösungsbetrag (60 %
von 8.250,00 €) gerundet = 4.900,00 €
In den anschließenden Wortmeldungen wurde der Verwaltungsvorschlag begrüßt und vorgeschlagen, über die Höhe der Ausgleichsbeträge alle 5 Jahre zu entscheiden.